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Immer noch kein Urteil im Wahlplakat-Zivilprozess gegen die AFD

Die Zivilkammer des Amtsgerichtes hatte sich bereits am 23.1.2019 und am 4.7.2019 mit der Frage zu befassen, ob eine Partei dafür haftbar zu machen ist, wenn ein Zweiradfahrer mit seinem Motorrad auf einem Wahlplakat, welches auf der Straße liegt, ausrutscht und stürzt. Auch nach dem für heute angesetzten dritten Termin gibt es noch kein Urteil. Die bereits am 4.7.2019 durch Richterin Rottstegge beendete Beweisaufnahme soll am 4.9.2019 durch Anhörung eines weiteren Zeugen wieder aufgenommen werden.

Zur Erinnerung : Ein 25 Jahre alter Motorradfahrer war Mitte Mai 2017 auf der Hauptstraße in Niedersprockhövel verkehrsbedingt im Schritttempo unterwegs. Vor ihm fuhr ein PKW. Aufgrund der tiefstehenden Sonne will er nicht gesehen haben, dass plötzlich das Wahlplakat einer Partei auf der Straße lag. Er kam mit seinem Motorrad auf dem Wahlplakat in´s Rutschen und stürzte. Passanten eilten ihm zu Hilfe. Da sein Motorrad nach dem Sturz Öl verlor, wurden Feuerwehr und Polizei alarmiert.

Nach Bewältigung der ersten Schrecksekunden folgte der verunglückte Motorradfahrer dann den Empfehlungen der Feuerwehr, mit dem inzwischen alarmierten Rettungswagen in ein Krankenhaus zu fahren. Im Krankenhaus wurden bei ihm ein durch den Sturz „verdrehter Fuß“ sowie Zerrungen seiner Halsmuskulatur festgestellt und behandelt. Er konnte noch am gleichen Tag entlassen werden.

Als Folge des Unfalls fertigte die Polizei nach Angaben des Verunglückten gegen ihn eine Anzeige wegen Eigengefährdung aus, die allerdings später eingestellt wurde. Noch im Gericht war er über das Verhalten der Polizeibeamten verärgert. „Die haben mich behandelt, als ob ich ein Verbrechen begangen habe“ sagte er beim ersten Gerichtstermin zu Richterin Rottstegge.

Später erhielt er dann die Rechnung der Stadt Sprockhövel über den Feuerwehreinsatz. Weitere Kosten waren für ihn die Reparatur des beschädigten Motorrades.

Motorradfahrer verklagt AFD
Er verklagte dann die AFD, von der seiner Meinung nach das Wahlplakat aus Wellpappe stammte, auf dem er ausgerutscht war.

Der Vertreter der beklagten Partei AFD, von der das Wahlplakat sein soll, bedauerte den Unfall, lehnte aber jedwede Haftung für Schäden ab, da die „Kausalität“ nicht gegeben sei (Darunter versteht man im Zivilrecht, dass auch tatsächlich die ausgeübte Handlung ursächlich für den eingetretenen Schaden war. Ist dies allerdings nicht zweifelfrei nachweisbar, besteht auch kein Anspruch auf Schadenersatz.). Der Rechtsanwalt der AFD schilderte anhand eines mitgebrachten Wahlplakates, dass die AFD im Wahlkampf gar keine Wahlplakate aus Wellpappe verwendet hatte.

Im Laufe des Zivilstreites wurde dann über die Fertigungsart der Wahlplakate, über die städtische Genehmigung zum Anbringen von Wahlplakaten, über die Höhe der Anbringung und die Art der Befestigung der Plakate durch Kabelbinder, über die schriftlichen Aufzeichnungen der AFD im Rahmen der Plakatierung und über die Kontrolle der angebrachten Wahlplakate verhandelt.

Bei dem heutigen Termin teilte Richterin Rottstegge den ausschließlich anwesenden Pressevertretern lediglich mit, dass am Mittwoch, 04.09.2019, der Zivilstreit durch Anhörung eines weiteren Zeugen fortgesetzt wird. Für weitere Auskünfte war der Pressesprecher des Amtsgerichtes heute nicht zu erreichen. Die Anwälte des Klägers und der AFD hatten auf Nachfrage von dem neuen Termin noch keine Kenntnis. Der STADTSPIEGEL berichtet weiterhin.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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