Urteil des Hattinger Schöffengerichtes
Kein strafrelevanter sexueller Übergriff im Swingerclub

Zwei Verhandlungstage brauchte das Hattinger Schöffengericht, um über den Anklagevorwurf eines sexuellen Übergriffes in einem Hattinger „Erlebnisclub“ zu urteilen. Der 38-jährige Angeklagte wurde am Ende des heutigen Prozesses auf Kosten der Landeskasse freigesprochen.

Ende Juni 2019 besuchte der aus Remscheid stammende Angeklagte, ein Bulgare mit schlechten Deutschkenntnissen mit seiner Lebensgefährtin den Hattinger Swingerclub. Nach gemeinsamem Sex vergnügte sich der Angeklagte einvernehmlich mit einer weiteren im Swingerclub anwesenden Frau.
Im weiteren Verlauf kam es dann zwischen diesen beiden auch zum Geschlechtsverkehr- und zwar ohne Kondom, was die geschädigte Frau aber erst später bemerkt haben will.
Es kam dann zu einem Streit zwischen dem Angeklagten, seiner Partnerin und der geschädigten weiteren Frau über den mit ihr ungeschützt ausgeführten Verkehr.
Dabei schreiben die Statuten des Hattinger Swingerclubs vor, dass Kondompflicht besteht und dafür die jeweils Beteiligten verantwortlich sind. Bei Verstößen wird Hausverbot im Swingerclub erteilt. Auf die entsprechende Vorgabe angesprochen, erklärte der Angeklagte gegenüber Richter Kimmeskamp, er spräche schlecht deutsch und habe wohl die Vorgabe des Swingerclubs nicht richtig verstanden. Zeugen schilderten aber auch dem Gericht, dass es sehr wohl Ausnahmen von der Kondompflicht, z.B. bei Paaren gäbe.
Die Geschädigte hatte den Angeklagten später angezeigt und ein Krankenhaus aufgesucht, um sich entsprechend behandeln zu lassen. Sie hatte Angst, sich mit irgendeiner Krankheit angesteckt zu haben.
Eine als Zeugin geladene 20-Jährige, die ebenfalls im Juni Gast im Swingerclub war, schilderte dem Schöffengericht, dass sie die Frage des Angeklagten auf ungeschützten Geschlechtsverkehr verneint habe. Das habe dieser dann auch akzeptiert.

Swingerclub-Praktiken geschildert

Im Verlaufe der beiden Verhandlungstage erfuhren die Gerichtsparteien und die Öffentlichkeit durch die als Zeugen geladenen Gäste des Swingerclubs umfangreiche „detailreiche Informationen“ über Abläufe, Praktiken und Vergnügungen der Swingerclub-Besucher. An dieser Stelle wird jedoch auf die Schilderung verzichtet.
Die Frage eines Zeugen, der sich als regelmäßiger Besucher von Swingerclubs bezeichnete und sehr offen alle Praktiken schilderte und Fragen beantwortete, an den jungen Staatsanwalt, ob er schon mal in einem Swingerclub war, blieb unbeantwortet im Raum stehen.

Staatsanwalt plädierte für Freispruch

Am Ende der Beweisaufnahme stand für Staatsanwalt Dr. Kampmann fest, dass der Anklagevorwurf eines sexuellen Übergriffs mit einer für die Verurteilung erforderlichen Sicherheit nicht endgültig festgestellt werden konnte. Er plädierte daher auf Freispruch.
Dem schloss sich Strafverteidiger Rechtsanwalt Krempel und dann das Hattinger Schöffengericht mit seinem Urteilsspruch an. Auch wenn für das Gericht feststand, dass der Angeklagte bei dem Geschlechtsverkehr mit der Geschädigten kein Kondom benutzte, war diese Handlung nicht als Tat gegen den erkennbaren Willen der Geschädigten unter Berücksichtigung der auch von ihr vorher vorgenommenen sexuellen Praktiken zu erkennen.
Daher erfolgte der Freispruch des Angeklagten auf Kosten der Landeskasse.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

18 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.