Diebestour durch Hattinger Geschäfte
Kind zum Klauen mitgenommen – Hattinger Geschäftsmann enttarnt Diebe

Der große Sitzungssaal des Amtsgerichtes

Ein in Sprockhövel wohnendes Ehepaar nichtdeutscher Nationalität wurde jetzt wegen Diebstahls verurteilt. Der 39-jährige Mann muss für 14 Monate ins Gefängnis, seine 36-jährige Frau erhielt eine 8-monatige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

„Die vier hier angeklagten Taten sind bewiesen, sie haben einen Ausflug nach Hattingen gemacht und gestohlen“, sagte Richter Kimmeskamp nach einer dreistündigen Hauptverhandlung in seiner Urteilsbegründung und ergänzte, „Einer hat abgelenkt, Einer hat geklaut“.
Sieben Zeugen*innen, alles Mitarbeiter*innen und Inhaber Hattinger Geschäfte, die bestohlen wurden, hatte er vorher gehört. Ein russisch sprechender Simultan-Dolmetscher übersetzte die Fragen der Staatsanwältin und des Richters sowie die Aussagen der Zeugen für die beiden Angeklagten und deren Einlassungen dazu.
Nach Angaben der beiden Angeklagten gab es den großen Unbekannten Mohamed, von dem sie das Diebesgut und einen „speziellen Magneten“ zur Entsicherung von Waren nur zur kurzen Aufbewahrung erhalten haben wollen, als sie im Außengelände einer Hattinger Eisdiele Anfang August 2020 von einer Streifenwagenbesatzung überprüft und festgenommen wurden.
„Die Geschichte mit Mohamed ist eine Unverschämtheit, was sie uns hier erzählt haben“, sagte der Strafrichter in seiner späteren Urteilsbegründung und ergänzte, „wenn sie sich hier einlassen, dann erzählen sie uns eine richtige Geschichte, aber keinen Quatsch“.
Dem Inhaber eines Hattinger Sportgeschäftes war das Ehepaar mit dem Kind am Tage der Tat in seinem Geschäft aufgefallen, als es versucht hatte, ihn abzulenken. Nachdem diese dann sein Geschäft verlassen hatten, bemerkte er den Verlust von Waren und verständigte die Polizei. Aufgrund seiner Personenbeschreibung und seines Hinweises, dass die Tatverdächtigen die Fußläufigkeit herunter gingen und seines Tipps, eine Streifenwagenbesatzung solle doch vielleicht von unten die Heggerstraße hinauffahren, fanden die Beamtinnen das beschriebene Ehepaar vor der Eisdiele sitzend. Bei der Überprüfung ihrer Taschen kam dann umfangreiches Diebesgut aus verschiedenen Hattinger Geschäften, teils noch mit Preisetiketten, zum Vorschein. Der Wert der Waren betrug etwa 900 Euro.

Geschäfte erhielten Diebesgut zurück

Die Hauptverhandlung wurde mehrmals auf Bitten der Rechtsanwälte Salewski und Sentner unterbrochen, damit sich diese mit ihren Mandanten unter Übersetzung des Dolmetschers beraten konnten. Der 39-jährige Angeklagte gab dann im Laufe der Verhandlung zu, in dem Sportfachgeschäft gestohlen zu haben. Seine „Mohamed-Version“ hielt er aufrecht.
Mitarbeiterinnen aus Hattinger Textil- und Schmuckgeschäften schilderten dann ihre Beobachtungen mit den Angeklagten, allerdings hatte keiner der Zeuginnen direkt Diebstahlstaten durch die Angeklagten bemerkt. Erst als die Polizeibeamtinnen ihnen Diebesgut zurückbrachten, wurde der Warenverlust festgestellt.
Das veranlasste dann auch Rechtsanwalt Salewski, für seine bereits einschlägig vorbestrafte Mandantin, die 36-Jährige Frau, Freispruch zu beantragen, da es nach seiner Auffassung keinen direkten Tatnachweis gab, dass sie gestohlen habe.
Rechtsanwalt Sentner plädierte dafür, seinen Mandanten wegen des eingeräumten Diebstahls in dem Sportgeschäft zu einer Geldstrafe zu verurteilen. Nun hatte sein Mandant allerdings im Bundeszentralregister schon zahlreiche auch einschlägige Vorstrafen aufgrund von Verurteilungen in den letzten Jahren.
Daher fiel das Urteil des Strafrichters, der mit seinem Strafmaß nur etwas unter dem Plädoyer der Staatsanwältin blieb, dann anders aus, als es die Rechtsanwälte beantragt hatten.
Der 39-jährige Mann muss für 14 Monate ins Gefängnis. Seine 36-jährige Frau erhielt eine 8-monatige Freiheitsstrafe, die allerdings für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, in der sie sich straffrei führen muss.
Gegen dieses Urteil können noch innerhalb einer Woche Rechtsmittel eingelegt werden.

Statistik: Schaden durch Diebstahl in 2019 (Quelle: EHI)

  • Von den 4,4 Mrd. Euro Inventurverlusten (branchengewichtete Hochrechnung für den gesamten deutschen Einzelhandel) im Jahre 2019 entstehen laut EHI 3,75 Milliarden durch Entwendung. Waren im Wert von 2,44 Milliarden Euro wurden durch Kundinnen und Kunden gestohlen, 950 Millionen wurden von eigenen Mitarbeitenden entwendet und 360 Millionen Verlust gehen auf Diebstähle durch Lieferanten und Servicekräfte zurück. 660 Mio. Euro Schaden entstehen durch organisatorische Mängel, beispielsweise durch falsche Preisauszeichnung.
  • Dem Staat entsteht mit dem Diebstahl ein volkswirtschaftlicher Schaden von 510 Millionen Euro im Jahr durch die Mehrwertsteuer Ausfälle.
Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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