Nachstellung bestraft – Trennungs-Szenen einer Ehe vor Gericht

Ein 47 Jahre alter Hattinger wurde heute wegen Verstoßes gegen ein Näherungsverbot gegenüber seiner Ehefrau bestraft. Er muss 3.600 Euro Geldstrafe bezahlen.

„Ich werde meine Frau nie wieder belästigen und ihr nicht mehr nachstellen“, waren die letzten Worte des angeklagten Hattingers vor der Urteilsverkündung zu Richter Johannes Kimmeskamp.

Der Hattinger war nach eigenen Angaben 25 Jahre mit seiner Frau verheiratet. Als er seine Arbeitsstelle verlor, soll ihn seine Ehefrau Mitte Mai 2017 aus der gemeinsamen früheren Wohnung in Sprockhövel geworfen haben.

Immer wieder fühlte sich danach seine Ehefrau durch ihn verfolgt und erschreckt. Sie erwirkte dann im November 2018 durch das Amtsgericht ein Näherungsverbot gegen ihren Ehemann, von dem sie inzwischen geschieden ist. Der Angeklagte musste aufgrund der Weisung des Gerichtes seit November 2018 immer einen Abstand zu seiner Ehefrau von mindestens 20 Metern einhalten.

Dagegen, das ergab die Beweisaufnahme, hat er Anfang Dezember 2018 zweimal verstoßen, indem er sich spätabends einmal in einem Gebüsch vor dem Wohnhaus der Ehefrau versteckte bzw. mit seinem Auto vor dem Wohnhaus parkte. Weitere von Zeugen geschilderte Verstöße waren nicht Gegenstand der Anklage.

Der Angeklagte schilderte dann ausführlich, wie er seit Jahren seine Exfrau und die gemeinsamen Kinder immer wieder finanziell unterstützt und mehr Unterhalt als erforderlich gezahlt hatte. Auch das gemeinsame Zusammentreffen im Moscheeverein sei von seiner jetzigen Exfrau nicht verhindert worden. „Ich liebe meine Frau und meine Kinder“ sagte der Angeklagte immer wieder. In der Gerichtsverhandlung wurde ihm klar, dass die Liebe zu seiner früheren Frau von dieser nicht mehr gewünscht ist.

Angeklagter bereits vorbestraft
Als der Angeklagte dann noch seine Exfrau im Gericht bat, mit ihm noch zurückliegende Steuererklärungen als gemeinsame Veranlagung durchzuführen um ihm eine Steuernachzahlung von einigen Tausend Euro zu ersparen, verwies Richter Kimmeskamp dieses Ansinnen auf eine privatrechtliche Ebene.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft forderte am Ende der Beweisaufnahme für die beiden Verstöße gegen richterliche Weisungen aus dem Gewaltschutzgesetz eine Geldstrafe von 110 Tagessätzen á 45 Euro, insgesamt 4.950 Euro gegen den vorbestraften Angeklagten zu verhängen. Richter Kimmeskamp blieb dann mit seinem Urteil auf Zahlung einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 40 Euro, insgesamt 3.600 Euro, unter dem Strafmaß der Staatsanwaltschaft und signalisierte dem Angeklagten die Möglichkeit von Ratenzahlungen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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