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Sprockhövelerin betrügt ebay-Kunden mit „Fake-Handtaschen“ um 5.500 Euro

Die Zukunft sieht für eine 23jährige, die zum Tatzeitpunkt in Sprockhövel wohnte, nicht rosig aus. Für 29 ebay-Betrügereien wurde sie bereits Ende Januar zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Heute hatte das Schöffengericht über sieben weitere Betrugstaten zu befinden.

Strafverteidiger Dr. Hanisch erleichterte dem Schöffengericht die Arbeit in der Beweisaufnahme. Im Namen seiner Mandantin erklärte er, dass diese alle sieben angeklagten Taten eingestehe. Dieses Geständnis ersparte dem Schöffengericht die Anhörung der Geschädigten aus ganz Deutschland. Das Geständnis wurde später strafmildernd berücksichtigt.

Die Angeklagte ist psychisch krank und verkaufte in den letzten beiden Jahren in depressiven Phasen Handtaschen, die sie gar nicht besaß, über Internet-Plattformen. Sie kassiert dafür das Geld und kauft sich dann von dem erhaltenen Geld in einer Art Kaufrausch zur „eigenen Erleichterung“ verschiedenste Artikel.

Fake-Verkauf einer Handtasche für 3.000 Euro
Zahlten die betrogenen Kunden für die bei ebay angebotenen und nicht gelieferten Marken-Handtaschen im Durchschnitt 450 Euro, wurden für eine besondere Designer- Handtasche von einer Käuferin sogar dreitausend Euro gezahlt, ohne dass die Käuferin ihre Zahlung bis zum Erhalt der Ware z.B. durch paypal absicherte.

Während Staatsanwalt Kocherscheidt in seinem Plädoyer diese Taten als gewerbsmäßigen Betrug einstufte, erkannte er gleichzeitig bei seinem Strafantrag eine aufgrund der Erkrankung verminderte Schuldfähigkeit. Für alle sieben Betrugstaten plädierte er an das Schöffengericht, gegen die junge Angeklagte eine Gesamtstrafe von einem Jahr und sechs Monaten zu verhängen und die Strafe zur Bewährung auszusetzen, da sich diese kurzfristig in eine stationäre Behandlung begeben will. Zur Wiedergutmachung für die Geschädigten beantragte er die Einziehung von Wertersatz bei der Täterin in Höhe des von ihr verursachten Schadens.

Strafverteidiger Dr. Hanisch bat das Schöffengericht, die Erkrankung seiner Mandantin und ihr umfangreiches Geständnis zu bewerten und plädierte für eine milde Gesamtstrafe, zur Bewährung ausgesetzt.

Erschwerend wurde vom Gericht erwähnt, dass noch ein weiteres Verfahren gegen die Angeklagte bei einem Bochumer Gericht ansteht. Weiterhin haben Staatsanwaltschaft und Angeklagte gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil von Januar Berufung eingelegt. Dann wird von der Berufungskammer des Landgerichtes Essen erst in den nächsten Monaten entschieden, ob die Angeklagte in´s Gefängnis muss oder nicht.

Schöffengericht verhängt Bewährungsstrafe und Wiedergutmachung
Ein Jahr und vier Monate Freiheitsstrafe, zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt, lautete dann das heutige weitere Urteil des Schöffengerichtes, welches Richter Kimmeskamp verkündete. Gleichzeitig hat die Angeklagte weiterhin den Weisungen ihrer Bewährungshelferin zu folgen und die stationäre Therapie anzutreten und durchzuhalten. Die Einziehung von Wertersatz bei der früheren Sprockhövelerin in Höhe des von ihr verursachten Schadens wurde ebenfalls verkündet.

Ob die Einziehung dieses Wertersatzes bei der Angeklagten, die von Sozialhilfe lebt und für ein Kleinkind aufkommen muss, erfolgreich sein wird, bleibt abzuwarten.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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