Wer, wann und wieviel
Stadt Hattingen informiert zum Wohngeld: Seit Januar haben mehr Menschen einen Anspruch

Die Stadt Hattingen informiert über die Wohngeldsituation.  | Foto: Archiv
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Zum 1. Januar 2023 ist die Wohngeldreform 2023 in Kraft getreten, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können. Bei der Stadt Hattingen sind in diesem Jahr bislang 50 Prozent mehr Anträge eingegangen.

Da es zu der neuen Situation viele Fragen gibt, hat die Stadt gestern, am Dienstag, den 7. Februar 2023, auf Einladung der Hattinger Wohnungsgenossenschaft hwg über die neue Regelung informiert. „Die Veranstaltung, die auch mit dem Mieterverein Bochum initiiert wurde, war sehr gut besucht“, berichtet Stefanie Berkermann, Leiterin des Fachbereiches Soziales und Wohnen bei der Stadt Hattingen. „Viele Fragen drehen sich um das Antragsverfahren.“
Die Stadt Hattingen hat ihr Informationsangebot zum Wohngeld auf der städtischen Homepage aktualisiert und eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet. Unter wohngeldstelle@hattingen.de können sich die Hattingerinnen und Hattinger mit Fragen an die Stadt wenden.
Hilfreich ist auch der Wohngeldrechner des Landes, der auf dieser Seite verlinkt ist. Über dieses Tool können sich Bürgerinnen und Bürger einen eventuellen Anspruch auf Wohngeld berechnen lassen und anschließend online einen Antrag stellen.
Auch personell hat sich die Wohngeldstelle verstärkt. Allerdings kommt es aufgrund der noch zu bearbeitenden Anträge aus 2022 und aufgrund des hohen Aufkommens an neuen Anträgen zu langen Bearbeitungszeiten. „Im Schnitt benötigen wir drei bis vier Monate von Antragstellung bis zur Bewilligung. Im Moment fehlt noch die notwendige Software des Landes, um die Anträge abschließend zu bearbeiten. Wir rechnen damit, dass uns diese zum 1. April 2023 zur Verfügung gestellt wird. Den Antragstellenden gehen jedoch keine Ansprüche verloren, denn alle Anträge werden erfasst und Wohngeld wird bei bestehendem Anspruch rückwirkend ausgezahlt. Wir bitten daher um Geduld “, erklärt Stefanie Berkermann.
Bei Wohngeldempfängerinnen und -empfängern, welche bereits im Vorjahr laufende Leistungen erhalten haben und bei denen der Leistungsbezug über den 31. Dezember 2022 hinaus fortbesteht, erfolgt zunächst eine Weiterzahlung der Wohngeldbeträge nach altem Recht. Nach erfolgter Softwareanpassung werden die erhöhten Beträge nachgezahlt.
Erreichbar ist die Wohngeldstelle Hattingen auch telefonisch: Montag und Donnerstag jeweils von 9 bis 11 Uhr unter der Tel. 02324/204 5548.

Autor:

Lokalkompass Schwelm aus Schwelm

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