BKA ermittelte in Hattingen - 300 Cannabis-Pflanzen im Ludwigstal

Ein 24 Jahre alter Hattinger wurde jetzt wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Anbau von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt.

Der Angeklagte hatte vom Vermieter eines Hauses im Ludwigstal im April 2016 eine entsprechende Räumlichkeit angemietet. Ohne den Vermieter zu informieren, nahm er eine Weitervermietung an zwei seiner Bekannten vor.

Während er einen dieser Bekannten namentlich benennen konnte, der Name gehörte allerdings zu einer falschen Identität, blieb auch die zweite Person für die Ermittler der Polizei bis heute unbekannt.

Diese beiden Personen nutzten dann diese Fläche, um hier 300 Cannabis-Pflanzen anzubauen und entsprechend abzuernten.

Mitte September 2016 führten Ermittlungen des Bundeskriminalamtes zu dieser Räumlichkeit, die dann von Polizeibeamten durchsucht wurde. Dabei wurde die Plantage entdeckt und aufgelöst.

Die Gutachter des Landeskriminalamtes bewerteten die Erntemenge der vorgefundenen Pflanzen auf über 20 Kilogramm.

Zu Beginn des Mietverhältnisses will der Angeklagte nicht gewusst haben, dass seine Bekannten hier eine Cannabis-Plantage betrieben haben.

Nun war der Hattinger in der Vergangenheit bereits 5 Mal mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Das Landgericht in Essen hatte ihn zuletzt im Juli 2015 wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt, die noch bis zum 8.7.2018 läuft.

Als der Angeklagte bemerkte, dass seine Freunde in der Räumlichkeit eine Cannabis-Plantage betrieben, hatte dieser, davon war das Schöffengericht überzeugt, Angst, sich der Polizei zu offenbaren. Denn er musste damit rechnen, dass dann seine noch laufende Bewährung aufgehoben würde und er in´s Gefängnis müsste. Außerdem saßen ihm seine „beiden Freunde“ wie eine Laus im Pelz, so Richter Kimmeskamp.

Bewährungsstrafe „mit großen Bauchschmerzen“ und „Ach und Krach“
Nach Beratung folgte dann das Schöffengericht dem Plädoyer der Staatsanwältin Katrin Arenfeld und verkündete das Urteil im Namen des Volkes : Der Hattinger wurde wegen Beihilfe zum Anbau von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Handeltreiben von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt.

Diese Strafe wurde aufgrund seines Geständnisses für 4 Jahre zur Bewährung ausgesetzt. In dieser Zeit muss sich der Hattinger straffrei führen. Tut er das nicht, muss er für 2 Jahre in´s Gefängnis und unter Umständen auch noch zusätzlich seine frühere Bewährungsstrafe von 18 Monaten absitzen. Das Urteil erlangte noch im Gerichtssaal Rechtskraft.

Weitere Plantage „hochgenommen“
Durch gezielte Hinweise und nach Einsatz modernster Polizeitechnik konnten die Rauschgiftfahnder des KK1 aus Schwelm im Frühjahr 2017 in dieser Räumlichkeit eine weitere Plantage mit über 850 Pflanzen „auffliegen“ lassen. Das Strafverfahren gegen diesen Tatverdächtigen soll in Kürze stattfinden.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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