Cannabis-Plantage in Blankenstein – 9 Monate auf Bewährung

Ein 26 Jahre alter Hattinger, der in seiner Wohnung in Blankenstein Cannabis-Pflanzen züchtete, erhielt vom Schöffengericht 9 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Hattinger war zusammen mit seiner Freundin angeklagt, in der gemeinsamen Wohnung in Blankenstein Cannabis Pflanzen gezüchtet, geerntet und damit Handel getrieben zu haben.

Weber-Grill als Rauschgift-Zerkleinerer
Eine Nachbarin hatte sich im Februar des letzten Jahres bei der Polizei über starken Cannabis-Geruch beschwert. Aus der Überprüfung dieses Anrufes entwickelte sich dann vor Ort ein größerer Polizeieinsatz. Auf das Klingeln der Polizei öffnete der Angeklagte, der gerade beim Ernten der Pflanzen im Keller tätig war, seine Haus- und Wohnungstür. Die Beamten nahmen Rauschgiftgeruch wahr und fanden in fast jedem Zimmer der Wohnung dann Cannabis-Pflanzen. Ein umgebauter Weber-Grill diente als Zerkleinerer der geernteten Pflanzen.

Die beiden Angeklagten äußerten sich vor dem Schöffengericht nur zur Person. Ihre Anwälte übernahmen ausschließlich alle Erklärungen ihrer Mandanten. Der Hattinger ließ über seinen Anwalt erklären, er gäbe zu, die Plantage betrieben und auch geerntet zu haben. Auf die Rückgabe aller beschlagnahmten Gegenstände und Geldbeträge verzichtete er.

Sie hat´s gewusst, sie hat`s geduldet
Seine Partnerin habe gewusst, dass Drogen da sind, sie sei aber in keiner Form eingebunden gewesen. „Sie hat´s gewusst, sie hat`s geduldet, sagte ihr Anwalt in ihrem Namen aus.
Staatsanwältin Linda Spengler hätte gerne von der Angeklagten, die in einem sozial-betreuenden Beruf tätig ist, gewusst, wie sich ein Zusammenleben in so einer Rauschgift-Wohnung gestaltet. Eine Antwort darauf bekam sie nicht.

Ein Rauschgiftfahnder des KK1 aus Schwelm schilderte, dass nach Trocknung der Pflanzen 446 Gramm Marihuana mit einem THC-Wert von etwas über 21 Gramm festgestellt worden seien.

Am Ende der Beweisaufnahme sah Staatsanwältin Spengler den Anklagevorwurf nur für den Angeklagten bewiesen und beantragte tat- und schuldangemessen eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten, diese zur Bewährung ausgesetzt. Für die Partnerin des Angeklagten beantragte sie Freispruch.

Das Schöffengericht sprach in seinem Urteil die Angeklagte frei. Ihr Partner erhielt wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in minderschwerem Fall eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem muss er 600 Euro an den Förderverein des Matthias-Claudius Heimes in Sprockhövel zahlen.

„Ich bin inzwischen da weggezogen, in so einer Gegend möchte ich nicht wohnen“, sagte die Nachbarin am Ende des Schöffenprozesses zum STADTSPIEGEL.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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