Hattinger streitet sich um Überweisungsauftrag mit der Postbank

Reinhard Mlynek im Neandertal. Der Hattinger unternimmt viele FahrradtourenFoto: privat
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Hartz IV-Empfänger Reinhard Mlynek regt sich auf. Von seinem Girokonto buchte die Postbank einen Betrag von siebzig Euro an die Stadtsparkasse Gevelsberg nicht ab, obwohl eigentlich die Deckung gegeben war. Eigentlich deshalb, weil die Bank vor der Ausführung des Auftrages 2,40 Euro Serviceentgelt kassierte und dadurch die Deckung entfiel.

Doch der Reihe nach: Reinhard Mlynek ist gebürtiger Hattinger. Der gelernte Dreher und Garten- und Landschaftsgärtner ist seit einigen Jahren arbeitslos, Diabetiker und lebt von Hartz IV. Der leidenschaftliche Fahrradfahrer, der bei Wind und Wetter jeden Tag bis 100 Kilometer auf dem Drahtesel sitzt und mächtig an Körpergewicht abgespeckt hat, kassiert nur ein kleines zusätzliches Entgelt für Kurierdienste bei dem Hattinger Immobilienmakler Norbert Brückner.
Ende Februar hob der Mann von seinem Konto bei der Postbank einen Betrag von 320 Euro ab. Insgesamt hatte er ein Guthaben von 392,06 Euro auf dem Konto. „Den Betrag von 72,06 Euro habe ich auf dem Konto stehen gelasen, weil ich wusste, dass noch siebzig Euro von der Stadtsparkasse Gevelsberg abgebucht würden für den Energieversorger“, so Reinhard Mlynek.
Im Glauben, es sei alles in bester Ordnung, verließ er die Bank. Am 7. März wollte die Stadtsparkasse Gevelsberg den fälligen Betrag abbuchen, doch der Auftrag wurde von der Postbank nicht ausgeführt. Die hatten nämlich, obwohl Reinhard Mlynek jeden Monat 5,90 Euro Kontoführungsgebühren bezahlt, ein Entgelt von 2,40 Euro berechnet. Dadurch gab es nur noch ein Guthaben von 69,66 Euro auf dem Konto und die siebzig Euro wurden nicht abgebucht. Reinhard Mlynek erhielt ein Schreiben mit dem Satz „Die Überweisung konnte nicht ausgeführt werden, da zur Ausführung kein ausreichendes Guthaben vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt war.“ Aufgeregt wandte er sich an die Postbank und es wurde ein Beschwerdeschreiben aufgesetzt, welches der Redaktion vorliegt. Darin heißt es, dass das Konto sehr wohl gedeckt war und für die Rückgabe des Überweisungsauftrages mit 2,40 Euro Gebühren belastet worden sei. Man bitte um die erneute Durchführung des Auftrages und Erstattung der 2,40 Euro.
Die Postbank antwortete auch auf das Schreiben (liegt der Redaktion vor), allerdings nicht im Sinne des Kunden. Man habe den Auftrag nicht durchführen können, weil kein entsprechender Freibetrag vorhanden gewesen sei und bei einem Pfändungsschutzkonto nur in Höhe dieses Betrages zu verfügen sei. Über die 2,40 Euro, die die Postbank abgebucht hat, steht in dem Schreiben kein Wort. „Ich will das Geld zurück und ich will die Durchführung des Auftrages. Ich gehe damit vor Gericht. Die haben mich schlicht und einfach bestohlen“, so Reinhard Mlynek.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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