Schneeschieber-Prozess ist beendet

Na endlich! Noch vor dem nächsten Winter hat der Prozess um die gefährliche Körperverletzung mit dem Schneeschieber ein Ende gefunden. Gegen Zahlung von 300 Euro wurde das Verfahren gegen den Angeklagten eingestellt.
Zur Vorgeschichte: der Angeklagte, geboren 1932, soll seinem jüngeren Nachbarn nach einem Streit mit dem Schneeschieber „eine verpasst haben“ und dabei eine Wunde am Hals verursacht haben. Das Opfer soll den Angeklagten geschubst haben, wobei sich der Angeklagte Prellungen und Hämatome am Arm zuzog. Der Angeklagte bestritt die Tat mit dem Schneeschieber und auch die Zeugen und ein Ortstermin in der Fortsetzungsverhandlung konnten keine Klarheit bringen.
Deshalb sollten bei einem zweiten Fortsetzungstermin die behandelnden Ärzte Aussagen darüber treffen, ob der Mann seine Arme überhaupt so hoch heben kann, um die Tat durchzuführen. Doch der Hausarzt erklärte dem Gericht bereits telefonisch, überhaupt keine Angaben machen zu können und der Orthopäde ist im Urlaub.
Außerdem stand der Beweisantrag der Verteidigung im Raum, ein Sachverständigen-Gutachten einzuholen zu der Frage, ob der Angeklagte zu der Tat körperlich in der Lage gewesen wäre.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft versuchte eindringlich, den Verteidiger und den Angeklagten von diesem Weg abzubringen. Er stellte eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße in den Raum. „Wenn der Angeklagte diesen Weg nicht gehen will und die Staatsanwaltschaft bei einem dann folgenden neuen Prozess die gefährliche Körperverletzung beweisen kann, dann wird es eine Verurteilung geben. Dann stehen sechs Monate Freiheitsstrafe im Raum.“
Der Angeklagte zeigte sich zunächst nicht willig, eine Geldbuße zahlen zu wollen. Er habe nichts gemacht und wolle einen Freispruch. Erst nach einem Gespräch mit seinem Verteidiger zeigte er sich zur Einstellung und zur Zahlung bereit. Jetzt muss er innerhalb von vier Wochen 300 Euro an die Hattinger Tafel zahlen.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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