Staatsanwalt erklärte Angeklagtem unser Rechtssystem

Ein 26 Jahre alter Hattinger wurde heute wegen zweier Straftaten schuldig gesprochen. Eine versuchte schwere räuberischer Erpressung und eine von ihm begangene vorsätzliche Körperverletzung wurden unter Einbeziehung eines früheren Urteils mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten geahndet. Nach der Urteilsverkündung „schrammte“ er durch sein Benehmen im Gerichtssaal nur knapp an einer zusätzlichen Disziplinarstrafe vorbei.

Rechtsanwalt Dr. Hanisch musste seinen Mandanten während der mehrstündigen Hauptverhandlung beim Schöffengericht mehrmals auffordern, ruhig zu bleiben.
Ende Oktober 2017 nahm der Angeklagte „das Gesetz selber in die Hand“ und forderte von einem Hattinger unter dem Einsatz massiver Drohungen per whatsapp die Rückzahlung eines Geldbetrages von 1.000 Euro an einen Bekannten, dem er dieses Geld zuvor geliehen hatte. Der Bedrohte wiederum soll dieses Geld dem Bekannten des Angeklagten „abgezogen“ haben.

Blumige Sprache im Kulturkreis des Angeklagten
Staatsanwalt Björn Kocherscheidt wies den Angeklagten darauf hin, dass wir in einem Rechtsstaat leben und nicht Androhungen von Aufschlitzen, Knochenbrechen und sexuelle Nötigung akzeptieren. „Sie können nicht andere Leute bedrohen“, sagte der Staatsanwalt zum Angeklagten.

Rechtsanwalt Dr. Hanisch wertete die Whatsapp-Bedrohungen seines Mandanten aufgrund der blumigen Sprache „im Kulturkreis des Angeklagten“ als versuchte Nötigung, nicht als Erpressung.

Den zweiten Anklagevorwurf der gefährlichen Körperverletzung bestritt der Angeklagte. Er hat Anfang Dezember 2017 zu nächtlicher Zeit mit seinem älteren Cousin seinen jüngeren Cousin bei einem Bekannten in Sprockhövel aus einer Wohnung geholt. Grund für die nächtliche Aktion war seine Befürchtung, dass sein jüngerer Cousin in der Wohnung mit Betäubungsmitteln in Kontakt gebracht werden sollte.

Der jüngere Cousin sagte als Zeuge vor Gericht aus, dass ihm der Angeklagte am Tattag schon in Sprockhövel beim Abholen einen Faustschlag ins Gesicht versetzte und ihn auf der Autofahrt versuchte, mit einem spitzen Gegenstand zu verletzen.

Gegensätzliche Zeugenaussagen
Der ältere Cousin, der den Angeklagten auf der Autofahrt begleitete, bestritt dieses, bestätigte eine Ohrfeige und wies auf wechselseitige Beschimpfungen der Beteiligten hin..

Da auch nach der Strafanzeige des jüngeren Cousin bei der Polizei diese bei dem Angeklagten keine Tatwaffe suchte und die Zeugenaussagen unterschiedlich blieben, wurde der Anklagevorwurf der gefährlichen Körperverletzung in eine einfache vorsätzliche Körperverletzung abgeschwächt.

Der Hattinger war in der Vergangenheit schon zweimal mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Ein im Januar gegen den Angeklagten verhängtes Strafmaß wurde in das heutige Urteil dann mit einbezogen.

Während der Staatsanwalt für alle Taten eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und neun Monaten ohne Bewährung forderte, plädierte Rechtsanwalt Dr. Hanisch auf eine Gesamtfreiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte.

Freiheitsstrafe auf Bewährung
Diesem Plädoyer schloss sich dann das Schöffengericht an und verhängte gegen den Angeklagten wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung und wegen vorsätzlicher Körperverletzung eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Angeklagte muss außerdem eintausend Euro an die Staatskasse zahlen.

Noch im Gerichtssaal kündigte der Verurteilte an, dass er dieses Urteil nicht akzeptieren würde.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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