Unfälle enden vor Gericht

Zwei Einstellungen nach der Hauptverhandlung, zweimal ging es um Autounfälle und doch waren die beiden Fälle höchst verschieden.
Zum einen rangierte eine Hattingerin auf dem Parkplatz eines Lebensmittelmarktes und erwischte dabei ein parkendes Fahrzeug. Sie wurde während des Unfalls von Zeugen beobachtet und hatte den Unfall auch selbst bemerkt. Doch weil sie unter Zeitdruck stand und Kundschaft erwartete, hinterließ sie einen Zettel mit Telefonnummer an der Windschutzscheibe des Unfallfahrzeuges und eilte zu ihrem Termin. Das ist Unfallflucht.
Trotzdem kam die Frau glimpflich davon. In der Hauptverhandlung konnte sie die besondere Situation deutlich machen: An diesem Tag stand ihr ein Umzug bevor und die zusätzlichen Termine mit Kunden ließen sie sehr nervös sein. Auch nach dem Unfall reagierte sie kopflos und panisch, rannte zunächst in den Lebensmittelmarkt, denn in die in der Nähe befindliche Sparkasse, um einen Zettel zu organisieren, auf dem sie die Daten schreiben konnte. Weil der Schaden mittlerweile reguliert ist und die Frau auch kein Einkommen mehr hat, weil sie aufgrund einer schweren Augenerkrankung ihr Geschäft nicht mehr führen konnte und auf einem Auge erblindete, wurde das Verfahren eingestellt.
Nicht ganz so glimpflich kam ein anderer Angeklagter davon. Dieser soll in seinem Fahrzeug auf der Autobahn mit einem zweiten Fahrzeug kollidiert sein. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden. Er aber fuhr weiter, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Weil der Unfallgegner sich das Kennzeichen des Fahrzeuges merkte, war der Übeltäter schnell ausfindig gemacht. In einem bereits stattgefundenen Zivilprozeß erklärte der Mann allerdings, er sei zwar auf der Autobahn unterwegs gewesen, nicht aber zum Zeitpunkt des Unfalls an dieser Stelle. Doch ein Gutachten zu den Schäden konnte eindeutig nachweisen, dass die Schäden der beiden Fahrzeuge kompatibel waren. Daraufhin verlor der Angeklagte den Zivilprozeß. Auch hier ist der Schaden mittlerweile beglichen.
Nun also vor dem Hattinger Amtsgericht der Strafprozeß. Hier will sich der Angeklagte auf keine Aussage einlassen. Der Vorsitzende Richter macht deutlich, dass vor dem Hintergrund des Falles, der sich schon 2009 zugetragen hat, eine Einstellung des Verfahrens ohne Auflage nicht möglich ist. Der Angeklagte muss 250 Euro an die Landeskasse zahlen. Dann ist für ihn das lange Verfahren endgültig beendet.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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