Verzweifelte Frau nahm 23.300 Euro

Die Angeklagte wirkte sichtlich verzweifelt und schien sich in einer echten Notlage befunden zu haben. Doch das rechfertigte nicht Betrug und Unterschlagung von 23.300 Euro. Den Arbeitsplatz verlor die Frau dadurch.
Die Frau hatte sich nach über zwanzig Jahren Ehe von ihrem Mann getrennt. Schon lange arbeitete sie bei ihrer Firma und hoffte durch das regelmäßige Einkommen die Situation meistern zu können. Doch die Schulden wuchsen ihr über den Kopf. Deshalb bat sie ihren Chef um ein Darlehen von 10.000 Euro. Als Grund gab sie an, sie habe einen Pferdetransporter beschädigt und müsse dafür Geld aufbringen. In Wirklichkeit wollte sie damit unter anderem Mietschulden und andere Dinge bezahlen. Das aber mochte sie ihrem Chef nicht sagen.
Der gewährte ihr auch ohne Probleme das Darlehen. Doch die Schulden waren viel zu groß und die Angestellte kam einfach mit dem Geld nicht klar. Sie war die einzige, die einen Schlüssel zu der Firmenkasse hatte und beschloss, das Geld aus der Kasse zu nehmen. Auf diese Weise kamen 13.300 Euro in ihren Besitz.
Vor Gericht versicherte sie, sie habe natürlich das Geld zurückzahlen wollen. Und sie habe geglaubt, dies durch die monatlichen Einkünfte auch tun zu können. Doch die Rechnung ging nicht auf und bei einer Prüfung der Kasse fiel das Fehlen der Summe auf. Die Angestellte konnte zwar sofort 12.000 Euro zurückzahlen, doch die restlichen Gelder sind immer noch nicht beglichen. Der Arbeitgeber kündigte seiner Mitarbeiterin fristlos und die Frau lebt mittlerweile von Hartz IV. Vorher hatte sie netto 1900 Euro erhalten.
Die Staatsanwaltschaft sieht die Anklagepunkte von Betrug und Unterschlagung als erwiesen. Die Angeklagte hätte wissen müssen, dass sie das Darlehen nicht zurückzahlen konnte und zum Griff in die Firmenkasse war die geständige Angeklagte ohnedies nicht berechtigt. Weil ein Teil der Summe bereits bezahlt wurde und die Frau Ersttäterin ist, plädierte die Staatsanwaltschaft für eine Geldstrafe von achtzig Tagessätzen zu je zehn Euro.
Die Verteidigung sah einen Betrug nicht gegeben, weil die Angestellte das Darlehen von ihrem Gehalt hätte zurückzahlen können und selbst bei der Angabe der wahren Gründe, warum sie ein Darlehen brauchte, dieses von ihrem Arbeitgeber auch bekommen hätte.
Der Vorsitzende Richter Johannes Kimmeskamp schloss sich der Bewertung der Staatsanwaltschaft an. Festgeschrieben wurde aufgrund der finanziellen Situation der Frau eine Ratenzahlung der Strafe von 50 Euro pro Monat.
Den entstandenen finanziellen Schaden ihres Arbeitsgebers muss die Angeklagte natürlich auch noch bezahlen. Hier läuft auch bereits eine Pfändung.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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