Gewalt gegen Freundin mit Gefängnis bestraft - Geschlagen, getreten und gewürgt

Sichtlich bewegt schilderte die 33 Jahre alte Zeugin, die gleichzeitig als Nebenklägerin auftrat, in der öffentlichen Hauptverhandlung das Martyrium, das sie während ihrer Partnerschaft mit ihrem Freund in der gemeinsamen Hattinger Wohnung erlebte.

Nachdem die Beziehung im Jahre 2012 begann, kam es 9 Monate später zu ersten verbalen Auseinandersetzungen, die sich dann im Laufe der Jahre zu Handgreiflichkeiten und Misshandlungen hochschaukelten und Anfang 2016 zum Auszug der Geschädigten aus der gemeinsamen Wohnung führte.

Während der Beziehung soll der 30 Jahre alte Angeklagte seine Freundin geschlagen, getreten, gewürgt und mit dem Tode bedroht haben.

„Als ich bemerkte, dass mein damaliger Freund mit anderen Frauen chattete und fremdging, war ich eifersüchtig und wollte eine Aussprache, die dann immer wieder eskalierte“, so die 33 Jahre alte Zeugin vor Gericht. „Im Nachhinein betrachtet man vieles, was man getan und erduldet hat, als falsch“, ergänzte sie, denn sie habe den Angeklagten lange geliebt.

Sie erlitt nach einem Schlag ins Gesicht eine Trommelfellverletzung, blutete aus dem Ohr und musste sich 6 Wochen in ärztliche Behandlung begeben. Obwohl der Arzt der misshandelten Zeugin bereits im August 2013 empfahl, eine separate Wohnung zu nehmen, blieb sie bis Anfang 2016 mit dem Angeklagten zusammen.

Dieser machte vor Gericht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Am Ende der über einstündigen Beweisaufnahme forderte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft für den nicht vorbestraften Hattinger für die Körperverletzung in drei Fällen eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten, zur Bewährung ausgesetzt.

Das sah der Anwalt der Nebenklägerin anders. Er sah alle 4 angeklagten Körperverletzungen als erwiesen an, bejahte sogar in einem Fall den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung und forderte für den Angeklagten eine Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr zur Bewährung ausgesetzt und die Zahlung eines Betrages von 1.500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung.

Der Verteidiger des Angeklagten bezweifelte die Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin und beantragte am Ende seines Plädoyers Freispruch für seinen Mandanten.

Richter Kimmeskamp kam dann zu seinem Urteilsspruch. Der Hattinger wurde wegen Körperverletzung in 4 Fällen , bei einem Fall in Tateinheit mit Bedrohung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt, die für 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss der Angeklagte die Kosten der Nebenklägerin tragen und zusätzlich 1.500 Euro an eine gemeinnützige Organisation überweisen.

Das Urteil erlangt nur dann Rechtskraft, wenn nicht innerhalb einer Woche Rechtsmittel eingelegt werden.

Ergänzung :
„Häusliche Gewalt darf weder Tabu-Thema noch Privatsache sein. Die Opfer – meist Frauen und Kinder – brauchen Unterstützung.“ Für diese Ziele setzt sich im Ennepe-Ruhr-Kreis der „Runde Tisch EN gegen Häusliche Gewalt“ ein.
Der „Runde Tisch EN gegen Häusliche Gewalt“ ermutigt alle Betroffenen, sich an Beratungsstellen, an das Frauenhaus oder an die Polizei zu wenden. Zeugen Häuslicher Gewalt sollten Warnsignale in jeglicher Form beachten und Unterstützung anbieten. Ansprechpartner sind beispielsweise das Frauenhaus.EN (Tel. 02339 / 6292), die Frauenberatung.EN (Tel. 02336 / 4759091, 02302 / 52596 und 02324 / 38093050), die Polizei (Tel. 110), die Opferschutzbeauftragten der Polizei (Tel. 02336 / 9166 2956 und 0234 / 909 4059) und der WEISSE RING (Tel. 0151 / 55164777).
Laut Rundem Tisch EN wurden im Jahre 2015 im EN-Kreis 420 Fälle Häuslicher Gewalt angezeigt, 220 Mal wurden Gewalttätige der Wohnung verwiesen und 223 Vermittlungen an Hilfeleistende Stellen organisiert.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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