Hat der Angeklagte zugeschlagen?

Ein Fortsetzungstermin vor dem Schöffengericht wird über die weitere Zukunft des Angeklagten entscheiden. Auf der Anklagebank sitzt er wegen Körperverletzung und uneidlicher Falschaussage.
Der 18jährige soll im Dezember letzten Jahres in Sprockhövel am Busbahnhof in Haßlinghausen einen anderen jungen Mann grundlos geschlagen und ihm dabei die Nase gebrochen haben. Der junge Mann kam von einer Vor-Abitur-Feier der benachbarten Gesamtschule und wollte zum angrenzenden Busbahnhof. Er selbst hatte eine Strafanzeige gegen den Angeklagten gestellt und bei der vor Ort anwesenden Polizei, die schon wegen mehrere Vorfälle am gleichen Tag vor Ort war, den Namen des Angeklagten als Schuldigen genannt. Davon will er bei der Hauptverhandlung allerdings nichts mehr wissen. Er habe keine Ahnung, wer ihn geschlagen habe und gesehen habe er nichts. Der Angeklagte selbst sei sein Kumpel und er könne sich nicht vorstellen, dass dieser ihn geschlagen habe. Er sei auch mit ihm zusammen gewesen am fraglichen Abend.
Nur weil andere Kumpels gesagt hätten, der Angeklagte sei es gewesen und man ihn quasi zu der Strafanzeige gedrängt habe, sei es dazu gekommen. Einen Strafantrag hätte er nicht gestellt. Bei der Polizei soll er als Grund Angst vor dem Angeklagten angegeben haben, doch auch davon will er bei der Hauptverhandlung nichts mehr wissen.
Auch die anderen jungen Zeugen können nicht zur Aufklärung des Vorganges beitragen. Sie haben die körperliche Auseinandersetzung nicht gesehen, nur das blutende Opfer. Und sie haben auch nur das Gerücht gehört, es sei der Angeklagte gewesen. Konkret gesehen hat das niemand.
Dann rückt das Opfer im Zeugenstand mit einem weiteren Namen eines Kumpels heraus. Dieser soll in einem Gespräch mit ihm gesagt haben, er wisse, wer ihn geschlagen habe. Doch das Opfer will nicht weiter nachgefragt haben und der Name sei nicht gefallen.
Die Staatsanwaltschaft macht deutlich, dass der Zeuge im Hinblick auf die polizeiliche Aussage und sein heutiges Verhalten bei der Verhandlung durchaus selbst mit einer Anklage wegen uneidlicher Falschaussage rechnen müsse.
Jedenfalls wird die Hauptverhandlung bis zum 22. September, 13 Uhr, unterbrochen. Zu diesem Termin soll der Freund des Opfers geladen werden, der angeblich weiß, wer den jungen Mann geschlagen hat.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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