S04-Profi Leon Goretzka vor dem Hattinger Amtsgericht

Profi-Fußballer Leon Goretzka (Bildmitte) mit seinen Anwälten Burkhard Benecken (links) und Christian Simonis (rechts) im Flur des Hattinger Amtsgerichtes.
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Zum dritten Mal mußte sich das Hattinger Amtsgericht in einer öffentlichen Verhandlung mit dem gleichen Bußgeldverfahren gegen Leon Goretzka, Profi-Fußballer von Schalke 04, beschäftigen.

Leon Goretzka hatte durch seine Anwälte Burkhard Benecken und Christian Simonis Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen lassen.

Dem Profi-Fußballer wurde vorgeworfen, am 26. Oktober 2014 um 00.29 Uhr auf der A 46 am Kreuz Wuppertal-Nord mit 110 statt der erlaubten 70 km/h geblitzt worden zu sein.

Ihm könnten daher ein Fahrverbot von einem Monat, 120 Euro Strafe und zwei Punkte in Flensburg drohen. Gegen diesen Bußgeldbescheid des Ennepe-Ruhr-Kreises, den zweiten innerhalb eines Jahres, hatte er Einspruch einlegen lassen.

Zu Beginn der heutigen Hauptverhandlung deutete Rechtsanwalt Simonis die Möglichkeit an, ggfs. prüfen zu lassen, ob aufgrund der vorherigen Presseveröffentlichungen und der bei den Vorterminen im Gericht gemachten Äußerungen des Richters sein Mandant noch mit einem fairen Verfahren rechnen könne.

Nach einer Unterbrechung wurde dann die Hauptverhandlung fortgesetzt.

Leon Goretzka machte weiterhin vor Gericht von seinem Schweigerecht Gebrauch.

Die Anwälte bestanden dann darauf, den Sachbearbeiter des Ennepe-Ruhr-Kreises, der nur für die Datenentnahme bei der Meßanlage auf der Autobahn und für den Transport des Datenträgers zur Kreisverwaltung zuständig ist, als Zeugen zu hören.

Im weiteren Verfahren ging es dann um Schaltprotokolle, um Wartungsintervalle, um die Störanfälligkeit der Meßanlage, um die Technik zwischen Verkehrsbeeinflußungsanlage und Meßanlage und um die Möglichkeit von aufgewirbeltem Müll an der Autobahn auf die Schilder der Verkehrsanlage.

Die Rechtsanwälte des Profi-Fußballers beantragten dann, durch einen Sachverständigen untersuchen zu lassen, ob nicht die Verkehrsbeeinflußungsanlage am Tattage ausgefallen wäre, bzw. die Leuchtzeichen, die die Geschwindigkeit vorgeben, nicht sichtbar gewesen sein könnten.

Weiterhin soll noch einmal ausgeführt werden, warum der empfohlene Wartungszyklus für die Anlage von 3 Monaten nicht eingehalten worden sei.

Nach Terminabstimmung mit den Anwälten setzte dann das Gericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Frank Waab einen weiteren Termin für den 24. Juni 2016 in Saal 1 des Amtsgerichtes an. Zu diesem Termin muss der Profi-Fußballer dann nicht mehr persönlich erscheinen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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