Hattingen hat zahlende Eltern

Hattingen hat zahlende Eltern

Uns wirft man ja immer vor, wir machen nur Satire, oder gar nur Spaß, dem ist natürlich nicht so!

Sobald die Finanzen der Stadt es zulassen (Haushaltssperre verhindert kostenerzeugende Änderungen!) werden wir versuchen einen Antrag einzubringen, der ungefähr folgenden Inhalt haben wird:

Antrag auf Änderung der Satzung der Stadt Hattingen über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder, Schulbetreuungsmaßnahmen im Primarbereich und für die Betreuung von Kindern in Tagespflege (Elternbeitragssatzung) vom 20.05.2010 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 07.07.2016

Sehr geehrte Damen und Herren

Im Namen der Fraktion Linke-Piraten Hattingen beantrage ich folgende Änderung des Paragrafen 4 Absatz 1 der obigen Satzung:

(Alt)
§4 Höhe der Elternbeiträge
1) Die Beitragspflichtigen haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Jahresbetriebskosten zu entrichten. Bei der Beitragserhebung sind das Alter, die Betreuungsform und der Betreuungsumfang ausschlaggebend. Vollendet das Kind das 2. Lebensjahr, so ist ab dem nach der Vollendung des 2. Lebensjahres darauf folgenden Monat der Elternbeitrag für Kinder ab 2 Jahren zu zahlen.

(Neu)
1) Die Beitragspflichtigen haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Jahresbetriebskosten zu entrichten. Bei der Beitragserhebung sind das Alter, die Betreuungsform und der Betreuungsumfang ausschlaggebend. Vollendet das Kind das 2. Lebensjahr, so ist Tag genau ab dem Geburtstag des Kindes der Elternbeitrag für Kinder ab 2 Jahren zu zahlen. Bis zum Geburtstag gilt Tag genau der alte Wert.

Begründung:

Die aktuelle Version des Paragrafen 4 der Satzung der Stadt Hattingen über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder, Schulbetreuungsmaßnahmen im Primarbereich und für die Betreuung von Kindern in Tagespflege (Elternbeitragssatzung) vom 20.05.2010 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 07.07.2016 benachteiligt alle Eltern, Alleinerziehende, Adoptiveltern oder diesen rechtlich gleichgestellten Personen, deren Kinder nach dem 1. eines jeden Monats geboren wurden (~ 97% aller Eltern, Alleinerziehende, Adoptiveltern oder diesen rechtlich gleichgestellten Personen).

Beispiel 1:
Die Eltern von Gerhard, geboren am 12.11.2015, verdienen im Jahr 70.192€ (Stufe 11 (Siehe Anlage 1 zu Paragraf 4 Abs. 2 zur Satzung)), müssen aktuell im November 2017 278€ für eine 25 Std. Betreuung zahlen, obwohl Helmut nur 11 der 30 Tage unter 2 Jahre war. Eine Geburtstags genaue Abrechnung würde die Familie nach der neuen Satzung ~202€ kosten und für sie damit eine Ersparnis von ~76€ bedeuten.

Beispiel 2:
Die Eltern von Franka, ebenfalls geboren am 12.11.2015, verdienen im Jahr 73.291€ (Stufe 11 (Siehe Anlage 1 zu Paragraf 4 Abs. 2 zur Satzung)). Die Mutter, bisher nur 20 Stunden gearbeitet, um die Kleine vom Kindergarten/der Tagesmutter abholen zu können, hat mit ihrem Arbeitgeber ausgehandelt, ab dem 2. Geburtstag ihres Kindes (ab dem 12.11.) wieder Vollzeit zu arbeiten und benötigt dann eine Betreuung von 45 Stunden. Die Eltern müssen für den November nun 437,50€ zahlen. Eine Geburtstags genaue Abrechnung würde die Familie nach der neuen Satzung ~260€ kosten und für sie damit eine Ersparnis von ~176€ bedeuten.

Beispiel 3:
Die Eltern von Achim, geboren am 02.11.2015, sind ebenfalls in Stufe 11 eingeteilt und handhaben es mit den Arbeitszeiten genau wie die Eltern von Sieglinde. Kosten für den November: 437,50€, der komplette Monat wird mit den Kosten berechnet, als wäre das Kind den ganzen Monat unter 2 Jahren (höherer Satz!). Nach der neuen Satzung ~250€ und damit eine Ersparnis von ~186€.

Beispiel 4:
Die Eltern von Friedhelmine, geboren am 30.11.2015, sind ebenfalls in Stufe 11 eingeteilt und handhaben es mit den Arbeitszeiten genau wie die Eltern davor. Kosten für den November: 437,50€ der komplette Monat wird mit den Kosten berechnet, als wäre das Kind den ganzen Monat unter 2 Jahren (höherer Satz!). Nach der neuen Satzung ~277€ und damit eine Ersparnis von ~160€.

Beispiel 5:
Die Eltern von Gilbert, geboren am 12.11.2015, sind in Stufe 3 eingeteilt und haben eine 25 Std. Betreuung. Kosten für den November: 88,50€ der komplette Monat wird mit den Kosten berechnet, als wäre das Kind den ganzen Monat unter 2 Jahren (höherer Satz!). Nach der neuen Satzung 55,56€ und damit eine Ersparnis von ~33€.

Beispiel 6:
Die Eltern von Gunnara, geboren am 12.11.2015, sind in Stufe 7 eingeteilt und haben eine 25 Std. Betreuung. Kosten für den November: 169,50€ der komplette Monat wird mit den Kosten berechnet, als wäre das Kind den ganzen Monat unter 2 Jahren (höherer Satz!). Nach der neuen Satzung ~116,50€ und damit eine Ersparnis von ~53€.

Die Beispiele verdeutlichen die Ungerechtigkeit einer Berechnung zum nächsten Monat ohne Tag genaue Abrechnung. Dies macht bei Stufe 2 (Jahreseinkommen) natürlich weniger aus, als bei Stufe 16, aber alle Familien, außer die, deren Kinder tatsächlich am 1. eines Monats zur Welt gekommen sind, müssen mehr bezahlen als es gerechtfertigt ist. Da gerade bei den unteren Einkommensstufen, die kleinen Beträge aber auch Probleme verursachen könnten und auch höhere Einkommensstufen durchaus einmal Rechnungen zahlen müssen, bei denen 100€ eine Rolle spielen könnten, ist eine Änderung der Satzung nötig.

Der Hinweis auf die längere Bearbeitungs- und Berechnungszeit ist kein Argument, es hat den Autoren dieses Antrags (Lehrer für Englisch, Geschichte und Katholische Religionslehre) nicht einmal 5 Minuten gekostet einen passenden Dreisatz aufzuschreiben und auf alle Beispiele anzuwenden. Für die Mitarbeiter der Verwaltung wird das also sicherlich keine sonderliche Mühe sein. Der Dreisatz kann auch bei Excel als Rechnung eingefügt werden, dann müssten nur noch die Zahlen aus der Tabelle (Anlage 1 zu Paragraf 4 Abs. 2 zur Satzung) eingefügt werden und das Programm errechnet die Kosten. Für die Einbindung der Formel in eine bestimmte Software (SAP, DATEV, SEWOBE,…) steht im Normalfall auch die Firma zur Verfügung, die die Software anbietet.

Wir bitten um die Unterstützung des Antrags.

Autor:

Martin Wagner (Die PARTEI Hattingen) aus Hattingen

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