Beteiligung der Öffentlichkeit am Bauvorhaben Gerhart-Hauptmann-Hof beginnt
Angucken und mitreden

Plan 1 ist einer der Entwürfe, die zur Diskussion stehen. | Foto: Pläne: Stand Hilden
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  • Plan 1 ist einer der Entwürfe, die zur Diskussion stehen.
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Die Stadt möchte im Bereich „Gerhart-Hauptmann-Hof“ zwischen Sankt-Konrad-Allee und Richrather Straße einen neuen Bebauungsplan aufstellen. Der Anlass ist die Absicht einer Eigentümerin, auf ihrem Grundstück weitere Wohngebäude zu errichten. Mit dem Bebauungsplan soll der Erhalt vorhandener Grünflächen erreicht und geprüft werden, in welchem Maße eine Nachverdichtung städtebaulich verträglich ist. Das Bebauungsplan-Verfahren steht ganz am Anfang.

Nun sollen der Öffentlichkeit Entwürfe vorgestellt werden. Anstelle einer Bürgeranhörung wird aufgrund der aktuellen Covid 19-Pandemie-Situation in diesem Verfahren eine öffentliche Auslegung durchgeführt. Die öffentliche Auslegung findet vom 12. bis 26. Februar statt. Jeder kann während der Dauer der Auslegung Stellungnahmen zur Planung abgeben. Die Stellungnahmen werden dem Rat und dem Fachausschuss im weiteren Verfahren vorgelegt und fließen so in die weiteren Entscheidungen ein.

Hier stehen Entwürfe und Erläuterungen bereit: https://geoportal.hilden.de/karten/bauplanungsrecht_satzungen/ oder unter dem direkten Link www.hilden.de/bplan-264. Neben Plänen und Texten stehen auch eine Powerpoint-Datei sowie Video-Datei mit ausführlichen Erläuterungen zur Planung und zum Aufstellungsverfahren zur Verfügung.

Alle Unterlagen liegen auch im Rathaus (4. Etage, Raum 440) aus und können montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr eingesehen werden. Da sich höchstens zwei Personen aus einem Haushalt gleichzeitig aufhalten dürfen, bittet die Stadt um Anmeldung unter der Telefonnummer (02103) 72419 oder 72416. Besucher mit Termin melden sich an der Infotheke im Erdgeschoss. Das Tragen einer FFP2- oder medizinischen Gesichtsmaske ist Pflicht.

Zwei Varianten zur Auswahl

Plan 1 sieht durchgehende dreigeschossige Bebauung in Anlehnung an die Geschosshöhen der südlich angrenzenden Nachbarschaft vor. Bau von etwa 14 Wohneinheiten: Die Bestandsbauten werden um ein Geschoss aufgestockt und die Dachgeschosse ausgebaut. Zwischen den Bestandsbauten wird ein Neubau errichtet. Für die zusätzlichen Wohnungen werden Stellplätze in Form von zwei kleinen begrünten Carportanlagen errichtet.
Der zweite Entwurf sieht zweigeschossige Bebauung an der St.-Konrad-Allee und den Bau von neun Wohneinheiten vor.

So können Stellungnahmen zum Bauprojekt abgegeben werden:

  • Im Rathaus schriftlich oder mündlich, nach Terminvereinbarung.
  • Per E-Mail an stadtplanung@hilden.de oder gabriele.bopp@hilden.de.
  • Per Brief an Planungs- und Vermessungsamt, Am Rathaus 1, 40721 Hilden (Betreff: Bebauungsplan 264 für den Bereich Gerhart-Hauptmann-Hof, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit).
Plan 1 ist einer der Entwürfe, die zur Diskussion stehen. | Foto: Pläne: Stand Hilden
Auch der zweite Entwurf steht zur Debatte. | Foto: Pläne: Stadt Hilden
Autor:

Corinna Rath aus Hilden

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