LSG NRW, L 6 AS 120/17, 23.06.2022
Die Desinformationskampagne des Jobcenter Märkischer Kreis wird fortgesetzt

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von Ulrich Wockelmann als eigenverantwortlicher Bürgerreporter.
Obwohl das LSG NRW, L 6 AS 120/17, 23.06.2022 unmissverständlich klargestellt hatte, dass auch für das Jobcenter Märkischer Kreis für die Bewilligung von angemessenen Wohnkosten die gesetzlichen Vorgaben Geltung haben, ignoriert auch die gegenwärtige Geschäftsführung die aktuelle Rechtsprechung weiterhin.

Auf dem Jobcentereigenen Internetauftritt wird auch weiterhin "wahrheitswidrig suggeriert" welche Leistungen auch ohne ein als "schlüssig" zertifiziertes Konzept geleistet werden können. Zwar wird sorgfältig der Begriff "schlüssiges Konzept" vermieden, aber die dort ausgewiesenen Tabellenvorgaben bleiben wohl vorsätzlichen die falschen Werte. Das Jobcenter und der Märkische Kreis haben nicht ein einziges Konzept, dass als "schlüssig" zertifiziert ist.
Geld zum Wohnen

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Die Tabelle stellt die derzeit anzuerkennenden Kosten der Unterkunft das § 12 WoGG zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 10% dar.  Das Jobcenter suggeriert 358,00 € für einen Erwachsenen als Mietobergrenze, aber aufgrund des fehlenden "schlüssigen Konzepts" sind tatsächlich gem. Wohngeldgesetz (WoGG) 438,00 € plus 10% (43,80 €) = 481,80 € ? zu gewähren.
Was für eine Verlogenheit. Der Märkische Kreis hatte die Veröffentlichung der ehrlichen Zahlen verweigert. 

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Auch ein Auto, dass wochenlang vor dem TÜV parkt, wird deshalb noch keine Zulassungsplakette erhalten.

Und wenn ein Fahrgast im öffentlichen Nahverkehr ein Ticket kauft, aber vergisst es abzustempeln, gilt er nach einem altem Nazi-Gesetz von 1935 StGB § 265a Erschleichen von Leistungen als Schwarzfahrer und diese "Straftat" wird mit Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsentzug geahndet.

Aber genau diese Betrugsmasche wurde im Märkischen Kreis über Jahre praktiziert, ohne dass die Staatsanwaltschaft als Strafverfolgungsbehörde eingegriffen hätten.

Allerdings mussten weder der Landrat des Märkischen Kreises als Chef der Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis noch die Geschäftsführer des Jobcenter Märkischer Kreis, als "ehrenamtliche Richter" und . . .  befürchten wegen Erschleichen von Leistungen verurteilt zu werden, obwohl mehrere Hunderttausend Euro etlichen Leistungsberechtigten vorenthalten wurden.

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Auch das SG Berlin-Brandenburg stellte klar:
"Der Bestimmung grundsicherungsrechtlich angemessener Kosten der Unterkunft in Berlin lag für die Jahre 2016 und 2017 kein schlüssiges Konzept zugrunde.

Bei Fehlen eines schlüssigen Konzeptes ist zur Ermittlung der angemessenen Referenzmiete auf die Tabellenwerte des § 12 WoGG zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 10% zurückgreifen(Anschluss an LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 21.1.21 - L 19 AS 1129/17; vom 16.3.22 - L 1 AS 456/21 WA; vom 7.4.22 - L 10 AS 2286/18; vom 31.5.22 - L 32 AS 2845/16; vom 31.5.22 - L 32 AS 2866/16).

72 Es mangelt für den streitigen Zeitraum am Vorliegen eines schlüssigen Konzepts des Beklagten.

73 Der Beklagte hat kein entsprechendes Konzept vorgelegt. Der Senat sieht sich nicht in der Lage, eigenständig einen Grenzwert für die Angemessenheit der Unterkunftskosten, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht, zu bestimmen.
Das schlüssige Konzept soll die Gewähr dafür bieten, dass die aktuellen Verhältnisse des Mietwohnungsmarkts im Vergleichsraum dem Angemessenheitswert zugrunde liegen und dieser realitätsgerecht ermittelt wird (BSG, Urteil vom 30. Januar 2019 - B 14 AS 24/18 R -, juris, Rn. 24). Schlüssig ist ein Konzept, wenn es neben rechtlichen zudem bestimmte methodische Voraussetzungen erfüllt und nachvollziehbar ist. Es muss gewährleisten, dass danach angemessene Wohnungen tatsächlich verfügbar, also anmietbar sind (BSG, Urteil vom 03. September 2020 - B 14 AS
37/19 R -, juris, Rn. 24 und folgend zuletzt LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. April 2022 -L 10 AS 2286/18 -, juris, Rn. 45)."
LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 01.09.2022 - L 14 AS 494/19

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"Die Täuschung kann durch Vorspiegelung falscher Tatsachen oder durch Entstellung wahrer Tatsachen oder durch Unterdrückung wahrer Tatsachen begangen werden. Mit einer Vorspiegelung falscher Tatsachen ist dabei eine ausdrückliche Täuschung gemeint."
Betrug § 263 StGB

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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