Meine Meinung.
Hartz IV - Totalsanktionen der Jobcenter durch Umwege

„Unter Terrorismus (lateinisch terror ‚Furcht‘, ‚Schrecken‘) versteht man kriminelle Gewaltaktionen gegen Menschen oder Sachen (wie Morde, Entführungen, Attentate und Sprengstoffanschläge), mit denen politische, religiöse oder ideologische Ziele erreicht werden sollen. Terrorismus ist das Ausüben und Verbreiten von Terror.“
wikipedia

Die Verbreitung von Angst und Schrecken, Existenzbedrohung und Psychoterror ist eigentlich eine Straftat. – Aber fragen sie mal, welche Erfahrungen einige Leistungsberechtigte mit dem Jobcenter machen mussten?

So berichtete jetzt das Portal gegen-hartz.de über offene Verachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durch Umgehung des Sanktionsurteils vom November 2019.

Bereits seit Jahren dokumentiere ich etliche Übergriffe des Jobcenter Märkischer Kreis auf Schutzbefohlene Leistungsberechtigte auf der Seite www.beispielklagen.de. Das Bundesverfassungsgericht hat meine seit Jahren vertretene Rechtsauffassung teilweise bestätigt und 60% und 100%-Sanktionen als verfassungswidrig erklärt.

Mehr konnte nicht ernsthaft erwartet werden.

Bei dem Urteil des Ersten Senats vom 05.11.2019, Az. 1 BvL 7/16, (Sanktionen im Sozialrecht) muss genannt werden, dass sich der vorsitzende Richter Stephan Harbarth in seiner Zeit als Mitglied des Bundestages für die CDU in zweimaliger namentlicher Abstimmung für die Erhaltung der Sanktionen ausgesprochen hat. Eine Ächtung der 30%-Sanktionen als Verfassungsrichter hätte seine Glaubwürdigkeit wohl zu weit demontiert. Das ist Politik im Richtertalar.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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