KITA-Streik: SPD fordert Landrat Spreen zum Handeln auf

Foto: SPD Kranenburg

Die SPD-Fraktion verfolgt seit einiger Zeit den Streikverlauf in den Kindertagesstätten der Lebenshilfe gGmbH-Leben und Wohnen in der Gemeinde Kranenburg. Zwei Kindertagesstätten (in Kranenburg und Nütterden) sind davon betroffen. Durch den nunmehr seit fast 2 Wochen unbefristeten Streik ist das Allgemeinwohl von Bürgerinnen und Bürgern (=betroffene Eltern und vor allem der Kinder) der Gemeinde Kranenburg erheblich beeinträchtigt, da es sehr schwierig ist die Betreuung der Kinder sicherzustellen. Es dürfte wohl klar sein, dass bei einem noch längeren Streikverlauf insbesondere das physische und psychische Wohl der Kinder einen erheblichen Schaden nehmen kann. Kinder in diesem Alter brauchen gewohnte Strukturen, gewohnte Umgebungen und vor allem feste Bezugspersonen. Wohlwollend haben wir zur Kenntnis genommen, dass andere örtliche Kindertagesstätten innerhalb der Gemeinde Kranenburg im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit einigen Plätzen als "Nothilfe" zur Seite stehen. Insgesamt ist die Situation des unbefristeten Streikes sehr unbefriedigend und der bisherige Verlauf lässt nicht die Hoffnung zu, dass ein kurzfristiges Ende absehbar ist. Die kategorisch ablehnende Haltung der Lebenshilfe und auch die bisherige Untätigkeit des Landrats als Vertreter unseres zuständigen Kreisjugendamtes halten wir für sehr kritisch und verurteilen dies mit allem Nachdruck.

Die gesetzlichen zugewiesenen Mittel nach dem Kibiz-Gesetz, als auch die freiwilligen Zuschüsse des Kreises Kleve an die Trägereinrichtungen sind eine gesicherte finanzielle Grundlage bei Einhaltung der personellen Mindestbesetzungen nach § 19 Kibiz "Personalkosten in Anlehnung an den TVöD nach dem Rechenwerk der Tabellen SuE (Sozial- und Erziehungsdienst) zu vereinbaren". Dies geschieht in anderen freien Trägereinrichtungen ebenfalls. Insoweit sollte es doch möglich sein und dies fordern wir, zum Wohle der Kinder, an den Verhandlungstisch zurückzukehren, um ein für beide Seiten zufriedenes Ergebnis zu erzielen.

Vor diesem Hintergrund erbitten wir von Ihnen bzw. vom Landrat als Vertreter des zuständigen Jugendamtes zu nachfolgenden Fragen bzw. Einlassungen eine deatillierte Stellungnahme:

Welche Anstrengungen wurden bislang unternommen um bei den betroffenen Seiten (streikende Belegschaft und Lebenshilfe gGmbH) ein Schlichtungsverfahren herbeizuführen, damit wieder inhaltliche Verhandlungen aufgenommen werden können?

Unseres Wissens bestehen Betreuungsverträge zwischen den betroffenen Eltern und der Lebenshilfe gGmbH als Träger der Kita. Danach muss die Lebenshilfe die Betreuung der Kinder sicher stellen, außer in Fällen von höherer Gewalt (z.B. Katastophenfälle...). Es dürfte unzweifelhaft bei einem Streik kein Sachverhalt von höherer Gewalt vorliegen. Das Kreisjugendamt als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde der Jugendhilfeplanung hat u.E. bei Nichterfüllung der Betreuungssicherheit regulierend, wenn nicht sogar sanktionsmäßig einzugreifen. Warum wird der Landrat in Erfüllung dieser Verpflichtung nicht tätig?

Die Lebenshilfe gGmbH erhält als Träger zu 91% gesetzliche Betriebskostenzuschüsse und in Höhe von 9% freiwillige Zuschüsse des Kreises Kleve zu den Betriebskosten, die anhand von entsprechenden Kindpauschalen auskömmlich nach dem Kibiz-Gesetz gestaltet sind. Während der Streikzeiten erhalten die betroffenen Arbeitnehmer kein Gehalt von der Lebenshilfe, sondern Streikgelder als Lohnersatzleistung von der Gewerkschaft. Gleichwohl erhält die Lebenshilfe weiterhin die monatlichen Betriebskostenzuschüsse nach den festgesetzten Bewilligungsbescheiden des Kreises Kleve. Um es kurz auf einen Nenner zu bringen: Die Lebenshilfe verdient zurzeit am Streik! Daher möchten wir vom Landrat wissen, ob es hier seitens des KJA Kleve zu Kürzungen bei den Betriebskostenzuschüssen kommt und wenn ja, wann diese vollzogen werden?

Besteht kurzfristig die Möglichkeit, dass der Kreis Kleve die betroffenen Einrichtungen, bei Fortbestehen des unbefristeten Streiks und der fortandauernden Nichterfüllung der Betreuungspflicht des bisherigen Trägers, als eigener Träger die Kita´s übernimmt oder stehen ggf. andere Träger zur Übernahme der betroffenen Einrichtungen zur Verfügung (z.B. Kommune vor Ort, kirchliche Träger vor Ort oder andere freie Träger vor Ort)? Sind ggf. hier schon Gespräche geführt worden?

Darüberhinaus fordern wir vom Landrat des Kreises Kleve ein unverzügliches Einschreiten in dieser Angelegenheit als örtlich bzw. überörtlich zuständige Behörde zur Konfliktbeilegung in vorbezeichneter Sache.

Autor:

Lokalkompass Kleve aus Kleve

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