Königsgarten: Bürgermeister gegen Stadtrat

Die roten Bagger sind schon da. | Foto: Heinz Holzbach

Das verspricht am Mittwoch (7. November 2012) eine spannende Ratssitzung zu werden. Das „Duell“ Stadtrat gegen Stadtverwaltung in Sachen Abrechnung der Straßenbaumaßnahme am Königsgarten geht in die nächste Runde.

Noch in der letzten Ratssitzung hatte der Stadtrat den Anliegern große Hoffnung gemacht. Entgegen der Verwaltungsvorlage hatte der Stadtrat mit großer Mehrheit gegen die Verwaltungsvorlage gestimmt und entschieden, die Straße nach dem Kommunalabgabengesetzt abzurechnen. Das wäre für die Anlieger die deutlich günstigere Variante.

Bürgermeister Theo Brauer hat diesen Beschluss beanstandet: „Die Beanstandung erfolgte gemäß § 54 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), da der Beschluss des Rates der Stadt die Abrechnung der Straßenbaumaßnahme Königsgarten für das Teilstück zwischen den Straßen In den Galleien und Kalkarer Straße nach KAG und nicht nach Baugesetzbuch (BauGB) vorzunehmen, gegen geltendes Recht verstößt. Der Beschluss des Rates vom 26.09.2012 ist aufzuheben und die Abrechnung nach BauGB zu beschließen“, heißt es in der Verwaltungsvorlage.
Man darf gespannt sein, ob die Politiker einknicken oder es auf eine juristische Auseinandersetzung ankommen lassen.

Wahrscheinlich werden am Ende die Gerichte entscheiden: Der Stadtrat will die Erneuerung der Straße „Königsgarten“ als Sanierungsmaßnahme abrechnen, um die fianzielle Belastung der Anlieger in Grenzen zu halten. Mag ja sein, dass der Rat damit gegen geltendes Recht verstößt. Aber was ist denn die Alternative? Würde die Straße als „Neubaumaßnahme“ abgerechnet, wie es die Verwaltung will, kommen auf die Anlieger Kosten von mehreren zehntausend Euro zu. Das ist existenzbedrohend und nicht vermittelbar. Die Politik muss deshalb die Anlieger weiter unterstützen.

Zur Verwaltungsvorlage und den entsprechenden Begründungen geht es hier

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Autor:

Klaus Schürmanns aus Kleve

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