Neue Regeln für das Mittagessen in Werkstätten für behinderte Menschen
Anträge für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung jetzt stellen

Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung erfährt durch das Bundesteilhabegesetz zahlreiche Neuerungen. Ab dem 1. Januar 2020 ist die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung, die in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) für die Beschäftigten bereit gestellt wird, nicht mehr zu 100 % eine Leistung der Eingliederungshilfe. Der Materialkostenanteil muss nun von den Beschäftigten selbst aufgebracht werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Erstattung des Eigenanteils aus Mitteln der Grundsicherung bei der zuständigen Kommune zu beantragen.
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung erklärt, wann eine Antragstellung sinnvoll ist berät und unterstützt Menschen mit Behinderung bei der Antragstellung. Die Teilhabeberatung für den Kreis Kleve (EUTB) ist zu erreichen unter der Telefonnummer 02821/780021, per Email: teilhabeberatung-kreis-kleve@paritaet-nrw.org sowie persönlich in der Nassauerstr. 1, 47533 Kleve.

Autor:

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Kreis Kleve aus Kleve

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