2 Jahre EUTB
Die Teilhabeberatung im Kreis Kleve ist gesichert

Die ehrenamtlichen und hauptamtlichen Beraterinnen und Berater der EUTB bei einem Treffen im Prinz-Moritz Park Kleve. | Foto: EUTB
  • Die ehrenamtlichen und hauptamtlichen Beraterinnen und Berater der EUTB bei einem Treffen im Prinz-Moritz Park Kleve.
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Seit September 2018 gibt es im Kreis Kleve die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB).

Menschen mit Behinderung, gleich welcher Art, finden hier umfassende Beratung, welche Leistungen ihnen zustehen, und wie sie diese beantragen können. Dabei ist die Beratung kostenlos und parteilich für den Ratsuchenden, unabhängig von Kostenträgern und Dienstleistern. Die Mittel für die Arbeit der Beratungsfachkräfte für die ehrenamtliche Beratung und die Unterhaltung der Beratungsstelle stammen vorwiegend vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Der Paritätische Kreis Kleve hat sich zur Übernahme der Trägerschaft und damit auch an der Mitfinanzierung der EUTB im Kreis Kleve bereit erklärt.

Mehr als 500 Beratungsstellen deutschlandweit

Im Bundesteilhabegesetz wurde 2017 die Schaffung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung im ganzen Bundesgebiet beschlossen. Inzwischen existieren mehr als 500 dieser Beratungsstellen in Deutschland.

Nachdem der erste Förderzeitraum am 31. Dezember 2020 endet, wurde am 14. August 2020 im Rahmen des Angehörigenentlastungsgesetzes durch das Bundeskabinett die Weiterförderung der Teilhabeberatung vorerst bis zum 31. Dezember 2022 beschlossen. Das Fortbestehen der Teilhabeberatung ist damit sehr zur Freude der Teilhabe-Berater und zum Wohle der Menschen mit Behinderung im Kreis Kleve sichergestellt. Im weiteren Verlauf soll die Befristung dann mit dem 1. Januar 2023 außer Kraft gesetzt werden.

Bunte Themenvielfalt

Zahlreiche Berichte von Ratsuchenden, wie sie ihre Lebenssituation durch Nutzung der unabhängigen Beratung entscheidend verbessern konnten, sowie intensive Dokumentation und Evaluation der Beratungsleistungen sprechen Bände: Die Teilhabeberatung ist ein Erfolgsmodell, und das nicht zuletzt wegen der Haltung der Beratungsfachkräfte, die sich allein den Interessen der Ratsuchenden verpflichtet sehen, deren Selbstbestimmung stärken und die Belange behinderter Menschen in das gesellschaftliche Bewusstsein transportieren möchten. Dabei steht im Kreis Kleve, wie in den meisten Teilhabeberatungsstellen Deutschlands, neben der fachlich gesicherten Beratung die Beratung durch Betroffene besonders im Vordergrund. Zwischenzeitlich wurden acht ehrenamtliche Berater für die Betroffenenberatung geschult, die Ratsuchende auf Augenhöhe beraten, da sie über eigene Erfahrung mit Behinderung verfügen.

Die Themen der Beratung berühren sämtliche soziale Leistungsgesetze, die die Rehabilitation, Eingliederungs- und Teilhabeleistungen oder Pflegeleistungen für Menschen mit Behinderung regeln. Die Beantragung von Schwerbehindertenausweisen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Assistenzleistungen, Leistungen bei speziellen Beeinträchtigungen wie zum Beispiel Autismus oder Depression, oder Fragen nach Rehabilitations- oder Erwerbsminderungsleistungen sowie nach der Verwirklichung eines Persönlichen Budgets sind dabei häufig wiederkehrende Themen.

Autor:

Lokalkompass Kleve aus Kleve

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