Das Einbetten von Musikvideos soll eventuell Gebühren kosten! ... Beispiele dazu...

Mit der Vorstellung von Musikgruppen, News dazu, ein Reinhören in Videos habe ich sehr gute Resonanzen erhalten. Meine eigenen Videos versehe ich entweder mit selbst gespielter Musik oder ich besitze die nötigen Lizenzen §31 UrhR.

Neuigkeiten oder Erinnerungen an Musiker und Musikgruppen versehe ich immer gern mit Musikeinspielungen in Form kleiner Fernseher. Natürlich geht es auch um die Einbettung in der eigenen Homepage.

Genau darum geht es jetzt der GEMA, dafür auch Gebühren zu kassieren. Wer im und am öffentlichen Leben teilnimmt sollte immer abgesichert sein, also habe ich mich bei der GEMA schon einmal angemeldet.

Wer auf dem neusten Stand sein will, hier ist der GEMA-Newsletter zu bestellen:
https://www.gema.de/zentrale-benutzerverwaltung-der-gema-online-services/newsletter/newsletter-bestellen.html

Wer eine öffentliche Konsultation zur Überprüfung der Regeln zum EU-Urheberrecht einreichen möchte:
http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/2013/copyright-rules/index_de.htm

Was DIE WELT darüber berichtet:

Wer YouTube einbettet, soll Gema-Gebühren zahlen - Von Benedikt Fuest

Homepage-Betreiber, die YouTube-Inhalte über den Videoplayer einbetten, sollen nach Vorstellung der Gema künftig zur Kasse gebeten werden. Für die Rechteinhaber würde sich das gleich doppelt lohnen .

Die Musikrechte-Verwertungsgesellschaft Gema will künftig auch von Homepage-Betreibern Lizenzgebühren kassieren, die YouTube-Inhalte über den Videoplayer der Google-Tochter in ihre Homepage einbetten. Auf die Idee gebracht wurde die Gema anscheinend vom österreichischen Musikrechte-Verwerter AKM, der die gleiche Idee im Rahmen einer Konsultation rund um eine kommende EU-Urheberrechtsnovelle geäußert hatte.

Die Gema wünscht sich konkret, dass jeder, der ein Video mit Musikinhalten von YouTube über die HTML-Funktion "Source" als interaktives Element in eine Website einbindet, dafür genauso zahlt, als würde er die Videodatei direkt zum Abspielen zur Verfügung stellen.
In einer Stellungnahme gegenüber dem Internetportal Golem erklärte die Musikrechteverwertung: "Embedded Content, bei dem für den Nutzer nicht klar ist, dass die Datei von einer anderen Seite stammt, sollte lizenziert werden" – ein bloßer Link zu YouTube soll dagegen ohne lizenzrechtliche Folgen bleiben.

Frage beschäftigt auch den EuGH

Sollte sich diese Rechteauffassung durchsetzen, könnten Homepage-Betreiber künftig generell keine interaktiven Inhalte mehr einbinden, ohne eventuelle Copyright-Verletzungen zu begehen oder gegenüber Verwertungsgesellschaften wie der Gema zahlungspflichtig zu werden.

Das wäre insofern problematisch, als dass Videoseitenbetreiber wie YouTube ebenfalls bereits eine Gebühr an die Lizenzrechteverwerter abführen – damit würde der Rechteinhaber im Zweifelsfall pro Abspielvorgang doppelt bezahlt.
Die Frage gewinnt aktuell an Relevanz, da die EU-Kommission zurzeit an einer Empfehlung zur Novelle des Urheberrechts in der Union arbeitet. Noch bis Anfang März können Verbände und Interessengruppen, aber auch interessierte Einzelpersonen ihre Wünsche und Kommentare für die Novelle abgeben. Dies hatte auch die AKM getan und so für Aufsehen gesorgt.

Denn inwieweit sich Homepage-Betreiber interaktive Inhalte durch die Verknüpfung zu eigen machen oder dafür lizenzrechtlich belangt werden können, ist bislang rechtlich weitgehend ungeklärt. Die Frage beschäftigt aktuell unter anderen den Europäischen Gerichtshof. Auch die immer populärere Einbindung von Web-2.0-Inhalten wie Twitter-Feeds, interaktiven Facebook-Inhalten oder Musikvorschauen könnte künftig kostenpflichtig werden.

Hier Beispiele, eingebettete Musikvideos des Anbieters YouTube:

Autor:

Uwe H. Sültz aus Lünen

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