Stadtwerke Lünen
Erläuterung zur Berechnung der °Dezember-Soforthilfe° bei der Gas-Abrechnung 2022

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Um den Gas-Verbraucher von dem zum Ende 2022 drastisch gestiegenem Gaspreis zu entlasten erließ die Politik gesetzliche Regelungen.
Zum Einem wurde den Verbrauchern der Dezember-Abschlag "erlassen" (heißt also von allen Steuerzahlern bezahlt), zum Anderen ist die sogenannte ^Dezember-Soforthilfe^ von der Jahres- Gasabrechnung der Stadtwerke Lünen abgezogen worden.
Die Berechnung der ^Dezember-Soforthilfe^ durch die Stadtwerke Lünen wird durch nachfolgende Darstellung erklärt.
Diese Berechnung ist offensichtlich nicht ganz einheitlich bei den einzelnen Gasversorgern, aber im Prinzip wird die Rechnung vergleichbar sein.

Die Stadtwerke Lünen legt als Berechnungsbasis den Jahresverbrauch 2021 zugrunde, es ist auch möglich, im September 2022 eine Jahresprognose für das gesamte Jahr anzustellen und als Basis zu nehmen.

Hier die Beispielrechnung (ohne Gewähr) für das Verfahren der Stadtwerke Lünen:

Die Stadtwerke erklärt aber in der Jahres-Abrechnung ausdrücklich, dass nach Abschluss aller Berechnungen noch Änderungen möglich sind!

Die Freude über eine Gesamtabrechnung 2022, die im Rahmen der geleisteten Abschlagszahlungen geblieben ist, kann sich aber eintrüben.
Zu beachten gilt, dass 2022 der Arbeitspreis über die Monate Schritt für Schritt angestiegen ist,
2023 aber mit dem hohen (Dezember-) Arbeitspreis aus 2022 in das Jahr startet und im schlechtesten Fall für das GANZE Jahr zur Berechnung kommt!

Und wie sich neue Entlastungsmaßnahmen auswirken bleibt abzuwarten!.
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Autor:

Reiner W. Dzuba aus Lünen

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