GFL-Fraktion für eine Verkleinerung des Stadtrates

Im nächsten Jahr wird der Rat der Stadt neu gewählt und die Kommunen können - allerdings nur bedingt - Einfluss auf die Größe ihrer Stadtparlamente nehmen. Die Wählergemeinschaft Gemeinsam Für Lünen hat sich bereits vor der Kommunalwahl 2009 eindeutig für die gesetzlich kleinstmögliche Mandatszahl von 44 Ratsmitgliedern eingesetzt. Beschlossen wurde damals eine Ratsgröße von 46 Mitgliedern. Auch diese Größe kam nach dem Verteilungsverfahren (Lague/Schepers) nicht zustande und der Rat wuchs bekanntlich infolge von erforderlichen Mehrmandaten auf 54 Mitglieder, was die Kosten deutlich in die Höhe trieb.

Trotzdem hat die GFL-Fraktion jetzt erneut über einen Ratsantrag angeregt, die minimale Größe von 44 Mitgliedern in der Satzung festzuschreiben. In Zeiten knapper Kassen sollten wir auch als Rat symbolisch zeigen, dass wir die Ratsgröße nicht unnötig aufblähen und uns für nachhaltige Kosteneinsparungen auch in diesem Bereich einsetzen.

Wären die Mandate 2009 unter der Vorgabe von 44 Mandaten verteilt worden, hätte der gegenwärtige Rat nur 52 Mitglieder gehabt. Immerhin zwei Mitglieder weniger.

Der Rat sollte die Chance nutzen, in der neuen Satzung, die aus Fristgründen am 7. März beschlossen werden muss, sich für die unterste Grenze auszusprechen und die Zahl der Mitglieder auf 44 und der Direktwahlbezirke auf 22 dauerhaft zu reduzieren. Das senkt die Kosten und erleichtert die politische Arbeit. Darum appelliert die GFL an die anderen Ratsfraktionen, sich diesem Antrag anzuschließen.

Prof. Dr. Johannes R. Hofnagel

Autor:

Prof. Dr. Johannes Hofnagel aus Lünen

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