Grubenwehrhaus Victoria I / II: Überprüfung der Rechtmäßigkeit der jetzigen Nutzung nach Gesundheitsschutzaspekten etc.

In dem „Sanierungsplan Grundwasser“ des RWE-Grundstückes auf der Zechenbrache Victoria I / II vom 7.12.2015 wurde die dort eingefriedete Fläche mit den flachen Gebäuden der Grubenwehr-Vereinigung Lünen e.V. mit einem erheblichen Schadstoffpotential ausgewiesen. Denn in diesem Bereich befanden sich u.a. die Ammoniakfabrik, das Salzlager und eine Teerabscheideanlage.

Der von der Fa. Ahlenberg Ingenieure-Herdecke für die Gesellschaft für Vermögensverwaltung (GfV) / RWE erstellte Sanierungsplan sagt unmissverständlich aus, dass das Betreten des ehemaligen Betriebsgeländes durch Außenstehende nicht gestattet ist. Das gesamte RWE/GfV-Sanierungsgebiet ist durch Schilder als zutrittsgeschütztes Privatgrundstück ausgewiesen und teilweise eingefriedet.

Die Nutzung der Gebäudekomplexe wurde zu keinem Zeitpunkt seitens der RWE genehmigt. Diese Aussage erhielt ich unisono von der GfV wie auch seitens der Kreisverwaltung Unna am Rande von Gesprächen über die etwaige Positionierung der Forensik auf dem RWE-Gelände. Insbesondere die in Teilen kommerzielle Überlassung von Gebäuden und Freiflächen verwunderte dabei die Vertreter der GfV und der Kreisverwaltung Unna.

Um dem Gesundheitsschutz –insbesondere auch für spielende Kinder- Rechnung zu tragen, habe ich dem Bürgermeister Herrn Kleine-Frauns auf der Basis des §12 der Hauptsatzung der Stadt Lünen folgende Anregung zugeleitet:

Der Rat beschließt die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der jetzigen Nutzung nach Gesundheitsschutzaspekten sowie auch nach allgemein rechtlichen und kommerziellen Bedingungen.


Hans Laarmann

Autor:

Hans Laarmann aus Lünen

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