Brandgefahr
Hitze und Trockenheit: Grillverbot in Lünen

Auch im Seepark in Lünen-Horstmar gilt das Grillverbot, das die Stadtverwaltung erlassen hat. | Foto: Stadt Lünen
  • Auch im Seepark in Lünen-Horstmar gilt das Grillverbot, das die Stadtverwaltung erlassen hat.
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  • hochgeladen von Claudia Prawitt

In Lünen gilt ab sofort ein Grillverbot auf allen öffentlichen Flächen. Grund dafür ist die hohe Brandgefahr aufgrund der Hitze und der seit Wochen sehr geringen Niederschläge. 

"Der Graslandfeuerindex des Deutschen Wetterdienstes (DWD) hat die höchste Stufe 5 erreicht, auch den Waldbrandgefahrenindex hat der DWD auf Stufe 4 angehoben", heißt es in der Pressemitteilung der Stadt.

Grillwiese im Seepark und Cappenberger See

Laut einer Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Lünen ist das Grillen und der Umgang mit offenem Feuer ohnehin nur dort gestattet, wo entsprechende Schilder es erlauben. Mit einer Verfügung hat die Stadt heute das Verbot auch auf die offiziellen Grillplätze ausgeweitet. Das betrifft auch die Grillwiese im Seepark sowie die Grillplätze am Cappenberger See und in Brambauer. Nicht nur das Grillen ist verboten, auch der Umgang mit Shishas oder das Entzünden von Lagerfeuern ist nicht erlaubt.

Die Verfügung gilt bis zum 30. September oder bis auf Widerruf.

Die Einhaltung des Grillverbots werde kontrolliert, so die Stadtverwaltung,  insbesondere am Wochenende im Seepark. Dort seien neben Mitarbeitern des privaten Sicherheitsdienstes auch Mitarbeiter der Stadt Lünen im Einsatz. Auch der ruhende Verkehr werde überwacht: "Wer falsch parkt, Rettungswege oder Einfahrten blockiert, erhält einen Strafzettel oder muss damit rechnen, abgeschleppt zu werden. Verstöße gegen das Grillverbot werden mit einem Zwangsgeld von mindestens 50 Euro geahndet und können je nach Fall auf bis zu 1.000 Euro steigen."

Autor:

Lokalkompass Lünen / Selm aus Lünen

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