RVR-Piraten beantragen die Pflicht zur Öffentlichkeit für den Kommunalrat

RVR - PIRATEN fordern Öffentlichkeit ein

RVR | Essen |.

Der Regionalverband Ruhr (kurz: RVR) mit Sitz in Essen ist der Zusammenschluss der 11 kreisfreien Städte und 4 Kreise in der Metropole Ruhr mit rund 5,1 Millionen Einwohnern.
Der RVR ist als Regionalplanungsbehörde für die Regionalplanung in der Metropole Ruhr zuständig. Die Verbandsversammlung entscheidet als Regionalrat über die Änderungen und Neuaufstellung des Regionalplans im Verbandsgebiet (Weiteres hier).

Die Fraktion der 4 RVR-Piraten beantragt auf der kommenden Sitzung der Verbandsversammlung am 11. März 2016, die Bestimmungen zum Kommunalrat im Sinne der Öffentlichkeit zu ändern.

Der Kommunalrat setzt sich aus den elf Bürgermeistern und den vier Landräten der Kommunen im Verbandsgebiet zusammen und soll ab diesem Jahr die Verbandsversammlung beraten, um so die Zusammenarbeit der Kommunen und dem RVR zu stärken.

Die geplante Änderung der Verbandsordnung sieht zudem vor, dass der Kommunalrat weitere Beigeordnetenkonferenzen bilden kann, deren Mitglieder Empfehlungen des Kommunalrates vorberaten.

Bislang ist nicht geplant, dass der Kommunalrat öffentlich tagt.

Dies ist jedoch für die RVR-Piraten unabdingbar.

Nach ihrem Änderungsantrag sollen nicht nur die Mitglieder der Verbandsversammlung an den Sitzungen des Kommunalrates teilnehmen können, sondern auch die Menschen im Ruhrgebiet sollen die Arbeit des Kommunalrates verfolgen können.
Die Unterscheidung zwischen öffentlichem und nicht-öffentlichem Teil kann dabei nach Ansicht der RVR-Piraten analog zu den Bestimmungen für die Verbandsversammlung geregelt werden.

"Es gilt doch für die gesamte Arbeit des Regionalverbandes, also für alle Sitzungen der Ausschüsse und der Verbandsversammlung, das Gebot der Öffentlichkeit. Es ist daher nicht nachvollziehbar, weshalb dies nicht auch für den Kommunalrat festgeschrieben werden soll“, kritisiert der Fraktionsvorsitzende der RVR-Piraten, Dirk Pullem. "Wir hoffen, dass auch die anderen Fraktionen dies so sehen und unserem Änderungsantrag zustimmen werden.“

Dass der Kommunalrat Beigeordnetenkonferenzen bilden kann, halten die RVR-Piraten für überflüssig angesichts der bereits schon bestehenden beratenden Gremien zwischen den Kommunen und dem Regionalverband und möchten diesen Passus aus der Verbandsordnung gestrichen wissen.

"Ziel soll doch eigentlich sein, ohne aufgeblähten Verwaltungsapparat die Arbeit für die Menschen im Regionalverband voranzubringen. Wir halten es daher für unnötig, zusätzliche Beratungsgremien zu bilden, die die Kosten in die Höhe treiben“, so Dirk Pullem.

ANTRAG:

Der Paragraph 15 „Kommunalrat“ der Verbandsordnung wird wie folgt ersetzt:

1. § 15 Absatz 1: Der Kommunalrat ist ein beratendes Gremium. Er gibt sich eine Geschäftsordnung.
Die Geschäftsführung liegt bei der Regionaldirektorin/ dem Regionaldirektor, die/ der an den Sitzunges des Kommunalrates teilnimmt. Empfehlungen des Kommunalrates sind über den Vorsitzenden/ die Vorsitzende der Verbandsversammlung dieser und den im Beratungsverfahren vorberatenden Gremien vorzulegen.

2. § 15 Absatz 2: Der Kommunalrat nimmt neben den in § 14 a RVR-G beschriebenen Aufgaben folgende weitere Aufgaben wahr: - Vorschlagsrecht für regionale Initiativen

3. § 15 Absatz 3: Die Mitglieder der Verbandsversammlung sind eingeladen, an den Sitzungen des Kommunalrates ohne Rederecht teilzunehmen.

4. § 15 Absatz 4: Die Sitzungen des Kommunalrates sind öffentlich. Die Öffentlichkeit ist analog zu § 7 der Geschäftsordnung des Verbandsversammlung und der Ausschüsse des Regionalverbandes Ruhr in einzelnen Fällen auszuschließen.

Internet: www.iPir.at/blogluenen

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Autor:

Reiner W. Dzuba aus Lünen

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