SAL -Info 2- || Verwaltungsrat verschiebt Erhöhung der Gewinnausschüttung

SAL- Erhöhung Gewinnausschüttung vertagt | Foto: — geralt / pixabay —
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In der Verwaltungsratsitzung am 30.08.2017 wurde zur Tagesordnung ein Antrag (initiert durch die Stadtverwaltung?) eingebracht die sogenannte "Eigenkapitalverzinsung" (faktisch Gewinnausschüttung an den formalen Eigentümer der SAL, die Stadt Lünen) von immerhin schon angesetzten 900 TEUR (2015) um weitere 150 TEUR zu erhöhen. Dies sollte rückwirkend bereits für das Jahr 2016 greifen.
Aktuelle Korrektur:  Gemäß neuer Info wurde offensichtlich für das Geschäftsjahr 2016 bereits die Erhöhung der "Ausschüttung" auf 1.100 TEUR beschlossen, die nun in noch einem Schritt auf 1.250 TEUR angehoben werden sollte. Immerhin dann eine Verzinsung Richtung 5%. In der heutigen Zeit hat das schon was.

Dieses Vorhaben wurde nach Diskussion zur Beratung bis in die letzte Sitzung des Verwaltungsrates am 06. Dezember 2017 zurückgestellt.
Bis auf die Enthaltung des Vorsitzenden Beigeordneten Reeker stimmten alle Anwesenden dafür.

Maßgeblich dafür war auch der Gedanke, dass man einen bis dahin gegebenenfalls neu eingesetzten Vorstand der SAL nicht vor vollendete Tatsachen in Bezug auf die Gestaltung des Unternehmens stellen wolle.

Anmerkung dazu:

Hier sollte in weiteren Beratungen auch Bedacht werden, dass zwar verständlich ist, dass die Stadt Lünen nach Möglichkeiten sucht die klamme Kasse zu füllen, andererseits aber die Zukunft des Unternehmens im Sinne der Bürgerschaft berücksichtigt werden muss.
Die Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung soll bereits für 2016 eine Unterdeckung von 400 TEUR ausweisen.

Hier sind die unterschiedlichen Betrachtungen nach den im Jahresabschluss angesetzten Handelsrechtlichen Werten zu den nach KAG (Kommunalabgabengesetz) anzusetzenden Beträgen zu beachten.

Richtigerweise berücksichtigt das KAG die für die Zukunft entscheidenden Wiederbeschaffungswerte z.B. für eine Kanalisationssanierung.
Das bedeutet, dass z. B. nach KAG kalkulierte Abschreibungen mit 4,9 Mio. EUR deutlich über den handelsrechtlichen Abschreibungen im Jahresabschluss von 3,6 Mio. EUR liegen, bei Zinsaufwendungen ist dies noch drastischer mit 3,8 Mio. EUR zu 1,9 Mio. EUR.

Letztlich müssten also im Unternehmen noch erheblich höhere Ergebnisse zur zukünftigen Unternehmenssicherung verbleiben (auch zu Lasten der Eigenkapitalverzinsung) um der Bürgerschaft nicht irgendwann eine Rechnung durch stetig oder beträchtlich ansteigende Gebühren präsentieren zu müssen.

Die noch schlechtere Alternative wäre, die Kanalisation und Entwässerung durch Investitionseinschränkungen verkommen zu lassen (wie es in anderen Kommunen in Anbetracht von Haushaltslöchern durchaus passiert ist) mit den dann anschließenden nicht überschaubaren finanziellen Nachfolgeproblemen.
Man denke dabei an die jetzt beklagten unterlassenen Instandhaltungen von Straßen und Brücken, die nun mit immensen Aufwendungen gerettet werden müssen.

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Autor:

Reiner W. Dzuba aus Lünen

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