Straßenbeleuchtungsgrundsätze der Stadt ein Beispiel für vermeidbare Geldverschwendung und bürgerfernes Agieren des technischen Beigeordneten

Die GFL-Arbeitsgruppe Sicherheit und Ordnung hat sich in den letzten Wochen intensiv mit den Straßenbeleuchtungsgrundsätzen in Lünen und anderen Städten beschäftigt. Wertvollen Input hierzu kam auch von der Siedlergemeinschaft „Königsheide“. An den beiden Informationsveranstaltungen der Siedlergemeinschaft nahm die GFL teil. Nicht nachvollziehbar und nicht akzeptabel ist, dass hier der zuständige Beigeordnete Buckesfeld die öffentliche Grundsatzdiskussion mit den Bürgern und anwesenden Ratsmitgliedern ablehnte und scheute. „So geht man mit aktiven Bürgern nicht um“, so Ratsherr Wolfgang Manns.

Am 28.11.2012 sollen die Grundsätze der Straßenbeleuchtung in Lünen vom Ausschuss Sicherheit und Ordnung beschlossen werden. Diesbezüglich bestehen erhebliche Bedenken seitens der GFL und der Siedlergemeinschaft, die nachfolgend aufgeführt sind:
1.Aktuell wird die Planung der Straßenbeleuchtung durch den Lieferanten Trilux, dessen Planungssoftware genutzt wird, durchgeführt. Der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz auch andere Wettbewerber als Lieferanten und Planer einzubeziehen, wird fahrlässig ignoriert bzw. nicht thematisiert.
2.Recherchen der GFL haben durch eines in dieser Thematik europaweit tätigen Planungsbüros ergeben, dass bei derselben Lichtpunkthöhe und Einsatz einer geeigneten Leuchte ein Abstand von 40 m der Lampenmasten möglich ist. Eine Investitionseinsparung von bis zu 25% wäre somit möglich. Dies wird in den vorgelegten Grundsätzen der Stadt nicht berücksichtigt.
3.Seitens der Stadt bzw. Stadtwerke wird nur ein Lampentyp vorgegeben, so dass der Lieferant keine sinnvollen Alternativen vorschlagen kann.
4.Der Einsatz der LED-Technik kann vor dem Hintergrund der Vergrößerung der Mastenabstände auch bei einem höheren Preis für eine LED-Lampe sinnvoll sein. Dies wird in der Grundsatzdarlegung nicht berücksichtigt.
5.Bürgerunfreundlich ist die vorgeschlagene Ablaufplanung. Zunächst soll der Ausschuss auf Basis einer Verwaltungsvorlage über straßenbezogene Beleuchtungsinvestitionen entscheiden und erst anschließend erfolgt die Bürger- und Anliegerinformation (vgl. S. 2 der Vorlage zur Beschreibung des Geschäftsprozesses). Dies widerspricht einer transparenten und bürgereinbeziehenden Verwaltungstätigkeit. Die Anlieger sollten zunächst informiert werden, so dass diese sich ggf. auch in die Entscheidungsvorbereitung aktiv einbringen können. Zumindest bei der Festlegung der Grundsätze zur Straßenbeleuchtung wäre die Vorabdiskussion empfehlenswert!
6.Nicht nachvollziehbar ist, warum die Stadt die Alternative ein unabhängiges Planungsbüro mit dem Straßenbeleuchtungsmanagement zu betrauen, nicht thematisiert hat. Es wurde lediglich die Alternative über die Stadtwerke und die Fa. Trilux berücksichtigt.
7.Die von der Siedlergemeinschaft Königsheide gelegte Bürgerbeschwerde an den Rat der Stadt Lünen wurde bisher nicht im Haupt- und Finanzausschuss behandelt. Auch in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 29.11.2012 steht dies nicht auf der Agenda.

Die GFL-Fraktion regt an, dass der verantwortliche technische Beigeordnete die Verwaltungsvorlage zurückzieht. Eine Überarbeitung der Vorlage ist zwecks Vermeidung von Geldverschwendung dringend erforderlich!

Autor:

Wolfgang Manns aus Lünen

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