Fremde Ausweise verwendet Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

Anfang August 2021 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund ein Nagelstudio in Gelsenkirchen. Unter anderem wurden zwei vietnamesische Staatsbürger arbeitend angetroffen. Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen Drittstaatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland berechtigt.

Fremde Ausweise

Beide Personen versuchten, sich mit einem gültigen deutschen Aufenthaltstitel einer jeweils anderen Person auszuweisen.
"Die angetroffenen Personen sahen den auf den Aufenthaltstiteln abgebildeten Personen zwar ähnlich, aber die Zollbeamten hatten Zweifel an der Identität" so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund. "Vor Ort durchgeführte Identitätsfeststellungen bestätigten, dass beide Personen fremde Ausweise verwendeten und selbst nicht über gültige Aufenthaltstitel verfügten" so Münch weiter.
Die Zollbeamten nahmen die Frau im Alter von 26 und den Mann im Alter von 18 Jahren vorläufig fest.
Gegen sie wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts sowie des Ausweismissbrauchs eingeleitet.
Über den weiteren Verbleib beider Personen entscheidet die zuständige Ausländerbehörde.

Beihilfe zum illegalen Aufenthalt

Den Arbeitgeber erwarten nun Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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