Mann wegen des Verdachts der Vergewaltigung von Kindern in Untersuchungshaft

In der Nacht vom 24. Juli auf den 25. Juli 2020 ist ein Mann wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit Vergewaltigung von der Polizei in Dortmund festgenommen worden. Das Amtsgericht Dortmund hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl erlassen.

zwei Fälle

Dem 23-jährigen Afghane wird vorgeworfen, ein zur Tatzeit dreizehnjähriges Mädchen am Nachmittag des 24. Juli 2020 in ein Haus gelockt und dort vergewaltigt zu haben. Aufgrund der Personenbeschreibung des Mädchens konnte der Beschuldigte im Rahmen einer gezielten Fahndung in der Nacht vom 24.07.2020 auf den 25.07.2020 festgenommen werden.

Der Beschuldigte ist zudem verdächtig, bereits in der Nacht vom 19. Juni auf den 20. Juni 2020 ein zur Tatzeit elfjähriges Mädchen vergewaltigt zu haben. Nachdem die Geschädigte die Tat zur Anzeige gebracht hatte, wurde der Beschuldigte am 21. Juni 2020 von der Polizei in Dortmund vorläufig festgenommen und am 22. Juni 2020 dem Haftrichter vorgeführt. Der Haftrichter des Amtsgerichts Dortmund erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen des Vorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit Vergewaltigung sowie aufgrund einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz.

In dem Haftprüfungstermin am 3. Juli 2020 traten Umstände zutage, die zum damaligen Zeitpunkt Zweifel an den Angaben des Tatopfers begründen konnten. Bestehen blieb jedoch ein dringender Tatverdacht wegen der Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz. Das Amtsgericht Dortmund setzte deswegen den Vollzug der Untersuchungshaft aus, weswegen der Beschuldigte an diesem Tag aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Weil der Mann einen festen Wohnsitz hat und eine befristete Aufenthaltsgenehmigung besitzt, sahen Staatsanwaltschaft und Gericht damals keine Fluchtgefahr und keine Wiederholungsgefahr.

Einzelheiten zu den jeweiligen Tatgeschehen können aus ermittlungstaktischen Gründen und zum Schutz der kindlichen Tatopfer nicht gemacht werden.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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