Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Schulen im Schuljahr 2020/21

2Bilder

Der Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen soll im Schuljahr 2020/21 für die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge an allen Schulformen wieder weitgehend im Präsenzunterricht erfolgen - bei klaren und weitreichenden Maßnahmen zum Infektionsschutz.

Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Schulen

Grundsätzlich gilt im Schuljahr 2020/21: Der Schulbetrieb soll für die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge an allen Schulformen möglichst vollständig in Präsenz unter Beachtung strenger Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben erfolgen. Angesichts derzeit steigender Infektionszahlen wird der Infektionsschutz an Schulen weiter verstärkt. Insbesondere wird die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Schulen deutlich ausgeweitet. So soll – zunächst bis zum 31. August 2020 – an allen Schulen eine Maskenpflicht auf dem Schulgelände gelten. Diese umfasst für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 grundsätzlich auch die Zeit des Unterrichts. Darüber hinaus wird die Rückverfolgbarkeit im Corona-Bedarfsfall sichergestellt und die Möglichkeit für Corona-Testungen für das Personal an Schulen eingeführt. Sollte aufgrund des Infektionsgeschehens auch nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten an einer Schule phasenweise kein Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler möglich sein, findet verpflichtender Unterricht auf Distanz statt.

Hygiene und Infektionsschutz

Die Landesregierung: Mit klaren Vorgaben zu Hygiene und Infektionsschutz sowie bereits in Kraft getretenen Maßnahmen zur Verstärkung der Personalausstattung, Unterricht auf Distanz und Digitalisierung haben wir in Nordrhein-Westfalen alle notwendigen Vorbereitungen für das kommende Schuljahr getroffen. Der Unterricht nach Stundentafel und in Präsenz ist das Ziel. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligten bleibt die Grundvoraussetzung dafür die Einhaltung der Anforderungen an Hygiene und Infektionsschutz. Die Coronavirus-Pandemie wird uns auf absehbare Zeit in unserem Alltag begleiten. Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens und der mit der Reisesaison verbundenen Unsicherheiten und besonderen Herausforderungen bei der Kontaktverfolgung gehen wir mit den Schutzmaßnahmen so weit wie kein anderes Land. Wir schützen damit die Gesundheit und stellen gleichzeitig sicher, dass wir dauerhaft dem Recht unserer Kinder auf Bildung und Erziehung auch in der Pandemie vollumfänglich Geltung verschaffen können. Wir müssen weiterhin achtsam sein in Bezug auf das regionale Infektionsgeschehen und wir müssen sorgsam sein in Bezug auf die Gesundheit aller am Schulleben Beteiligten.

Auf Grundlage des nun vorliegenden Gesamtkonzepts für einen angepassten Schulbetrieb können die rund 5.500 Schulen in Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit den Schulträgern die Organisation des kommenden Schuljahres abschließend vornehmen. Das Konzept umfasst unter anderem Vorgaben, Hinweise und konkrete Maßnahmen zu Hygiene und Infektionsschutz, zum Einsatz und zur Unterstützung der Lehrkräfte sowie zum Unterrichtsbetrieb und stützt sich auf den Rahmenplan zum Schul- und Unterrichtsbetrieb, mit dem das Ministerium für Schule und Bildung den Schulen und Schulträgern bereits vor den Sommerferien im Juni für das kommende Schuljahr hatte zukommen lassen. Darauf aufbauend und unter Beachtung des Infektionsgeschehens wurden die aktuellen Vorgaben entwickelt.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

39 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.