Bezirksregierungen bearbeiten ab sofort Förderanträge für „NRW-Soforthilfe“

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Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, erhalten ab sofort finanzielle Unterstützung vom Land und Bund. Ab heute, Freitag, 27. März 2020, können Unternehmen bei der jeweiligen Bezirksregierung Anträge für die Zuschüsse stellen. Bis zu 25.000 Euro zahlt das Land NRW als Soforthilfe. Damit das Geld schnell ankommt, müssen die Förderanträge online gestellt werden. Zahlungseingänge sind frühestens zum Ende der Woche möglich.

Da die Bezirksregierungen mit mehreren hunderttausenden Anträgen rechnen, stehen in den fünf Regierungspräsidien fast 700 Beschäftigte der Landesverwaltung zur Verfügung, um die benötigten Finanzhilfen schnell und unbürokratisch weiterzugeben.

Milliardensoforthilfe für den Wirtschafts­motor des Landes startet ab heute

Das Angebot richtet sich ebenso an Freiberufler und Solo-Selbstständige.

Kleinunternehmer erhalten somit aus dem Programm des Bundes Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro. Mit „NRW-Soforthilfe 2020“ stockt die Landesregierung dieses Programm nochmals ordentlich auf, um heimische Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten mit je 25.000 Euro zu unterstützen.

Wie sind die Fördermöglichkeiten?

Die dringend benötigte Hilfe wird in den kommenden drei Monaten gewährt und sieht folgende Zuschüsse vor:

bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 Euro (Bundesmittel)bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 Euro (Bundesmittel)bis zu 50 Beschäftigte: 25.000 Euro (Landesmittel)
Voraussetzungen
mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März 2020 sind durch die Corona-Krise weggefallen oderder Umsatz hat sich im Vergleich zum Vorjahresmonat halbiert oderder Betrieb wurde auf behördliche Anordnung massiv eingeschränkt oderZahlungsverpflichtungen können nicht erfüllt werden: zum Beispiel: Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten
Berechnung der Mitarbeiterzahl
Stichtag für die Berechnung der Mitarbeiterzahl ist der 31. Dezember 2019.
Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitbeschäftigte:

Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75Mitarbeiter über 30 Stunden & Auszubildende = Faktor 1Der/Die Unternehmer/in selbst ist mitzuzählen.

Welche Informationen sind für den Antrag wichtig?

Amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)Handelsregisternummer oder andere Registernummer sowie das zugehörige Amtsgericht. Steuernummer des Unternehmens und Steuer-ID eines der Eigentümer. Bankverbindung für die Auszahlung. Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit. Anzahl der Beschäftigten. Eine sogenannte De-Minimis-Erklärung ist nicht erforderlich!
Wie kann der Antrag gestellt werden?
Der Antrag kann online ausgefüllt werden. Es müssen keine Dokumente hochgeladen werden:

Förderanträge für NRW-Soforthilfe für Kleinunternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern

Welche Fristen gibt es?

Ab Freitag (27. März 2020) können die Anträge online gestellt werden. Die Anträge werden auch am Wochenende von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezirksregierung Münster bearbeitet. Anträge müssen bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden.

Hotline der Bezirksregierung Münster für NRW-Soforthilfe

0251 411-3400
Die Bezirksregierung Münster hat bereits eine Hotline eingerichtet. Sie ist Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr und Samstag und Sonntag von 8 bis 18 Uhr unter 0251 411-3400 geschaltet.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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