Verbraucherzentrale
Ärger mit Verträgen

Christiane Lersch, Leiterin der Mülheimer Verbraucherzentrale, freut sich, wieder persönliche Termine anbieten zu können.  | Foto: PR-Foto Köhring/SC
  • Christiane Lersch, Leiterin der Mülheimer Verbraucherzentrale, freut sich, wieder persönliche Termine anbieten zu können.
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"Lockdown“ hieß es seit Mitte März auch für die persönliche Beratung der Verbraucherzentrale an der Leineweberstraße. Zwar haben Ratsuchende den „Krisenmodus“ mit ausschließlicher Beratung übers Telefon und über Online-Zugangswege gut und dankbar angenommen. Doch nun freut sich das Mülheimer Team – nach Terminvereinbarung – auch persönlich wieder zur Seite stehen zu können.

„Wie andere Lebensbereiche werden wir schrittweise zu ‚neuer Normalität‘ im Beratungsalltag zurückkehren“, erklärt Beratungsstellenleiterin Christiane Lersch. Man sei gut vorbereitet und habe mit einem umfassenden Hygienekonzept die aktuell jeweils vorgeschriebenen Maßnahmen wie Abstandsvorgaben sowie Vorgaben zur Desinfektion oder von Trennscheiben beim persönlichen Kontakt umgesetzt. Mit der Vergabe von Terminen sollen Besuche darüber hinaus so getaktet werden, dass Kontakte zwischen Ratsuchenden vermieden werden. 

Auch für die Bearbeitung der Verbraucheranliegen hat die Beratungsstelle einen klaren Plan, um mit der Wiederaufnahme der persönlichen Beratung möglichst zielgerichtet weiterzuhelfen. „Bei der Terminvergabe werden wir zunächst vor allem die Zielgruppen berücksichtigen, die während der Kontaktverbote mit den telefonischen und Onlineangeboten nicht gut zurechtgekommen sind. Sei es, weil sie ihre Anliegen wegen fehlender Sprachkenntnisse nicht schriftlich formulieren konnten oder Unterstützung beim Zusammenstellen notwendiger Vertragsunterlagen brauchten“, so Christiane Lersch. Aber auch, wer mangels technischer Ausstattung oder Versiertheit keine Dokumente scannen oder mailen konnte, wird vorrangig unterstützt.

Darüber hinaus werden in der persönlichen Beratung zuallererst Anliegen bearbeitet, die besonders komplex oder eilig sind und konkreten Fristen unterliegen. Nicht zuletzt haben bei der Vergabe von Terminen all jene Anfragen Priorität, bei denen existenzielle Probleme drohen: vom Verlust der Wohnung über drohende Zwangsmaßnahmen, weil wegen Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit in der Krise nun die Haushaltsfinanzen in Schieflage geraten.

Terminvereinbarungen sind möglich unter Tel. 0208/69605301 oder über das Kontaktformular im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/muelheim. Parallel bietet die Beratungsstelle telefonisch und über Online-Kanäle weiterhin Erstberatung an, um Probleme direkt und schnell zu lösen.
Auch wenn die Corona-Krise viel Arbeit gebunden hat, zieht die Verbraucherzentrale traditionell im Frühjahr eine Bilanz des Vorjahres. Besonders beanspruchten 2019 Zahlungen, die Vorab mit Kreditkarte getätigt wurden und bei denen es im Nachhinein zu Ärgernissen kam, die Beratungsstelle: Energieversorger, die Preise erhöhten und einfach abbuchten, Haustürverkäufer, die überflüssige Verträge für TV-Empfang und Internet verkauften. Viele Mahnbescheide, angekündigte Zwangsvollstreckungen und Schreiben von Inkasso-Büros waren die Folge. Fast 7.000 Male wurde die Verbraucherzentrale in solchen Fällen tätig, um ungerechtfertigte Forderungen abzuweisen oder die Sachlage zu klären.

2.400 Rechtsberatungen

Mit rund 2.400 Rechtsberatungen und -vertretungen hat sich die Beratungsstelle zumeist erfolgreich für die berechtigten Ansprüche von Ratsuchenden eingesetzt. So verlangte eine Partnervermittlung 7.500 Euro von einer Verbraucherin aus Mülheim. Die Beratungsstelle wies die Forderung erfolgreich zurück und bewahrte die Mülheimerin vor der ungerechtfertigten Zahlung.
Viele Ratsuchende kamen mit Anliegen und Problemen rund ums Thema Telekommunikation in die Beratungsstelle. Neben den Klassikern – nicht nachvollziehbare Posten auf der Telefonrechnung, Stolperfallen beim Anbieterwechsel sorgte mangelhafte Information beim Vertragsabschluss in Telefon-Shops für Ärgernisse. Danach müssen Kunden die wesentlichen Vertragsinhalte im Produktinformationsblatt vor der Unterschrift ausgehändigt werden.

Mit der Bayerischen Energieversorgung BEV erneut ein Energieversorger mit fragwürdigem Geschäftsmodell Pleite gegangen. Auch hier half die Zentrale geschädigten Bürgern, offene Forderungen durchzusetzen.
Auch unprofessionelle Schädlingsbekämpfungen mit überzogenen Rechnungen führten zu Frust. Eichenprozessionsspinner und Wespen sorgten dafür, das Bekämpfer sehr gefragt waren.
Am Telefon untergeschobene Verträge hatten wieder Konjunktur. So wurden viele Verbraucher in Zeitschriften-Abofallen gelockt und die Zentrale half dabei, das Geschäft rückgängig zu machen.
Konjunktur hatten auch geklaute Identitäten samt Bankverbindungen. Kriminelle kauften zu Lasten anderer Kontobesitzer ein. Bemerkbar machte sich das erst, wenn ungerechtfertigte Abbuchungen oder Inkasso Unternehmen sich meldeten.

Mit Beratungen und Aktionen rund um den Klimaschutz und Energie half die Beratungsstelle, um mit den Investitionen für sich selbst und auch die kommunalen Anstrengungen zum Klimaschutz das Beste rauszuholen.

Autor:

Sibylle Brockschmidt aus Mülheim an der Ruhr

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