BAMH:Mit Taschenspielertricks ins Haushaltsjahr 2019

Im Rahmen der vom Kämmerer initiierten interfraktionellen Haushaltsberatungen bestand Einigkeit darin, auch den Bereich „Soziales“ notwendigerweise einer intensiven Überprüfung zu unterziehen, um ggf. Schwachstellen aufzudecken und Einsparungen realisieren zu können. Danach sollten die Verträge mit den freien Trägern der Wohlfahrtspflege nach § 77 SGB VIII gekündigt werden, um neue Konditionen aushandeln zu können.
Aufgrund dessen war die Verwaltung beauftragt worden, eine entsprechende Vorlage ( 18/0870-01) zu erstellen.
Entgegen der Verabredungen in den vom Kämmerer initiierten interfraktionellen Haushaltsberatungen wurde in der Sitzung des AGS am 23.11.2018 auf eine solche Kündigung verzichtet.
„ Damit wird die Arbeit in dem interfraktionellen Gremium ad absurdum geführt. Es handelt sich offenkundig um den Versuch, der öffentlichen Vereinnahmung auch der Ratsfraktionen, die dem Etatentwurf 2019 kritisch gegenüberstehen. Wochen um Wochen haben wir uns darum bemüht, konstruktive Beiträge zu leisten, während hinter den Kulissen genau an dem Gegenteil gearbeitet worden ist“, so der finanzpolitische Sprecher der BAMH-Fraktion, Dr. Martin Fritz.
Leider können wir keine weiteren Details nennen, weil die Vorlage in nichtöffentlicher Sitzung beraten worden ist. Die Möglichkeit der Kündigung allerdings ist nach Auffassung der BAMH-Fraktion keine Information, die einer besonderen Schutzbedürftigkeit unterliegen dürfte.
Die BAMH-Fraktion zweifelt derzeit daran, ob vor diesem Hintergrund eine Weiterführung des AK Haushalts sinnhaftig ist.

Autor:

Jochen Hartmann - Stadtverordneter aus Mülheim an der Ruhr

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