Drohende Verkehrsbeschränkungen auf der Aktienstraße wegen falscher Berechnungsgrundlage – BAMH-Fraktion fordert Klarheit

In den letzten Sitzungen des Umwelt- und des Finanzausschusses wurden vom Amt für Umweltschutz Verkehrsbeschränkungen in Bereichen der Aktienstraße angekündigt.
Bereits in beiden Sitzungen hatte der Stadtverordnete der BAMH-Fraktion, Dr. Martin Fritz, die fehlerhafte Berechnungsgrundlage kritisiert, ohne jedoch Gehör zu finden. Jetzt legte er in einem Pressegespräch nach.
Hintergrund sei die Überlegung, die lediglich mittels eines Passivsammlers gemessene Durchschnittsbelastung von 42,3 µg/m³ Stickoxyden unter den Grenzwert von 40 µg/m³ zu bringen.
Grundlage der anstehenden Entscheidungen sei der Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität, der im Auftrag der Stadt Mülheim für mehr als 200 000 € in Auftrag gegeben worden sei.

„Leider ist den Autoren dieses Masterplans ein eklatanter Fehler unterlaufen, so dass die in dem Teil des Masterplanes, der sich mit der Stickoxydbelastung befasst, aufgeführten Schlussfolgerungen falsch sind“, so Dr. Martin Fritz.
An jedem Standort, an dem Luftschadstoffe gemessen werden, setzten sich die Einflussfaktoren an diesen Punkten aus drei Komponenten zusammen, so der Stadtverordnete weiter.
Neben der überregionale Hintergrundbelastung aus dem weiteren Umfeld (z.B. die Industrie oder Schifffahrt in Duisburg oder Leverkusen) gebe es zweitens Einflussfaktoren aus dem regionalen urbanen Umfeld (also in Bezug auf die Aktienstraße z.B. der arbeitende Rasenmäher in Heißen oder Saarn). Schließlich gebe es die tatsächlich am Messpunkt durch z.B. Autoverkehr entstehende Emission von Schadstoffen.
Obwohl die Autoren des Masterplanes darauf selbst hingewiesen haben, verzichteten sie dann allerdings in ihren Berechnungen auf die Unterscheidung zu 2. und 3. und rechneten diese beiden Komponenten zusammen.
Dr. Martin Fritz: „Das Ergebnis ist genau eine Verdoppelung des Wertes , der durch Verkehrsbeschränkungen (Tempo 30 ist geplant) beeinflussbar wäre.“
Den Autoren sei demnach die Frage zu stellen, wie sie begründen wollten, dass eine Tempobeschränkung in der Aktienstraße mit der Stickoxydemission eines Rasenmähers in Saarn in Zusammenhang gebracht werden könne.

Die BAMH-Fraktion werde daher beantragen - noch bevor in den betreffenden Bereichen der Aktienstraße Maßnahmen ergriffen werden - an dem betreffenden Messpunkt den Passivsammler durch ein permanent messendes und online abfragbares Messgerät zu ersetzen.
„Nur dadurch kann den Spekulationen über den tatsächlichen Wert der Stickoxydbelastung in diesem Bereich ein Ende gesetzt werden“,so Dr. Martin Fritz.
Nach Messung der Werte über den Zeitraum einiger Monate könne das Gerät entweder an andere Kommunen mit ähnlichen Problemen veräußert oder vermietet werden. Damit seien auch die Kosten der Anschaffung und Installation gedeckt.
„Zudem könnten möglicherweise bauliche Maßnahmen in erheblichem Umfange auf der Aktienstraße vermieden und eingespart werden“, so Dr. Martin Fritz.
Weiterhin fordere die BAMH_Fraktion die Autoren des Masterplanes auf, die falschen Berechnungen umgehend richtig zu stellen.

Autor:

jochen hartmann aus Mülheim an der Ruhr

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