Gericht erklärt Bürgerbegehren für zulässig

Ein Bürgerentscheid soll den Streit über den Erhalt des Standort einer weiterführenden Schule an der Bruchstraße jetzt entscheiden. | Foto: Mirjam Bleck-Bünger
  • Ein Bürgerentscheid soll den Streit über den Erhalt des Standort einer weiterführenden Schule an der Bruchstraße jetzt entscheiden.
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Am gestrigen Freitag verkündete das Verwaltungsgericht Düsseldorf seine Entscheidung: Das Bürgerbegehren gegen die Schließung der Hauptschule an der Bruchstraße ist zulässig. Das Bündnis für Bildung hätte die rechtlichen Anforderungen erfüllt, entgegen der Auffassung der Stadt gebe es auch gegen den Kostendeckungsvorschlag keine rechtlichen Bedenken.
Der Argumentation der Stadt, der Kostendeckungsvorschlag sei irreführend, weil er die Bürger nicht darauf hinweise, dass bei dem Erhalt der Schule das Geld für Sanierungsmaßnahmen an anderen Schulen fehle, ist die Kammer nicht gefolgt. Denn die Stadt habe bei Einreichung des Begehrens noch keine Mittel bestimmten Schulen zugewiesen.
Die Kammer hatte über den Eilantrag des Bündnisses schnell entschieden, damit bei den bevorstehenden Anmeldeterminen am 7. und 8. März auch die Hauptschule Bruchstraße Kinder annehmen kann. Gegen diesen Beschluss kann aber noch bis zum 3. Februar Beschwerde eingelegt werden. Die Stadt will nun bis nächste Woche das weitere Vorgehen prüfen.
Bereits Montag hatte Stadtdirektor Frank Steinfort auf der Sondersitzung in Bezug auf den von der SPD vorgeschlagenen Termin für einen Bürgerentscheid am 25. März darauf hingewiesen, dass dieser vor Mitte April nicht möglich sei. Die SPD schlug in ihrem Antrag vor , das Anmeldeverfahren an der Bruchstraße zunächst durchzuführen, bis die Bürger befragt worden sind.

Autor:

Regina Tempel aus Mülheim an der Ruhr

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