Ausgelöster Rauchwarnmelder sowie das beherzte Eingreifen eines Nachbarn verhindern schlimmeres

Aufgeschreckt durch einen ausgelösten Rauchwarnmelder in einer Dachgeschosswohnung in der Zastrowstraße, alarmierten aufmerksame Nachbarn am Freitagabend, 1. September, um 21.43 Uhr die Feuerwehr. Durch das Eingreifen eines Nachbarn, der die Tür der betroffenen Wohnung eintrat, konnte vermutlich schlimmeres verhindert werden. Dieser hatte bereits vor Eintreffen der Feuerwehr eine Person aus der Wohnung geführt.

Ursache für die Rauchentwicklung und das Auslösen des Rauchwarnmelders war angebranntes Essen auf einem Elektroherd. Da bei der Person aus der betroffenen Wohnung sowie seinem Retter der Verdacht einer Rauchgasintoxikation bestand, wurden beide dem Rettungsdienst übergeben. Bei beiden wurden jedoch keine erhöhten Kohlenstoffmonoxidwerte festgestellt.

Nachdem die Wohnung und das Treppenhaus durch die Einsatzkräfte der Feuerwehr belüftet wurden, konnten nach etwa 30 Minuten alle Hausbewohner wieder zurück in ihre Wohnungen. Das Auslösen des Rauchwarnmelders sowie das beherzte Eingreifen des Nachbarn haben dem Mann höchstwahrscheinlich das Leben gerettet. An dieser Stelle weisen wir noch einmal auf die Rauchwarnmelderpflicht in NRW hin.

Autor:

Andrea Rosenthal aus Mülheim an der Ruhr

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