Stadt verschickte 4600 Mahnbescheide

Wer seine Grund-, Hunde- oder Zweiwohnungssteuer nicht entrichtete, erhielt Post von der Stadt. | Foto: GG-Berlin  / pixelio.de
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Viele Bürger haben in den vergangenen Wochen Mahnbescheide bekommen, weil sie ihre Grund-, Hunde- oder Zweitsteuer nicht bezahlt haben. Was oft auch daran lag, dass in diesem Jahr keine Bescheide ergangen sind.
Beklagt hatte sich ein Bürger bei der Redaktion, den es in diesen Tage „erwischt hat“. Er kritisiert die jetzt geübte Praxis der Stadt, zusätzlich zu den Steuern Mahngebühren in Höhe von 12,50 Euro zu erheben.
„Die Stadt Mülheim hat im vergangenen Jahr alle Grundsteuerpflichtigen mit der Versendung des Bescheides darauf hingewiesen, dass bis zu einer Änderung der festgelegte Betrag von 2013 Bestand hat. Das bedeutet, dass der Grundsteuerpflichtige die Steuern in diesem Jahr ohne Aufforderung begleichen muss,“ rechtfertigt Stadtsprecher Volker Wiebels auf Nachfrage der MW das Vorgehen der Stadtverwaltung. Das gelte auch für die Bescheide der Hunde- und Zweitwohnungssteuer.
Zusätzlich sei in den Medien (auch die Mülheimer Woche berichtete) und auf der Internetseite der Stadt auf dieses geänderte Verfahren hingewiesen worden.
„Eigentlich kann niemand sagen, dass er von der geänderten Regelung nichts gewusst hat“, so der Stadtsprecher. Insgesamt seien 2013 die rund 53.000 Grundsteuerpflichtigen von dieser Regelung informiert worden.
Alle die, die in diesem Jahr ihre Steuern noch nicht gezahlt haben, seien nun per Mahnschreiben dazu aufgefordert worden, bestätigt Wiebels. Rund 4.600 Mahnbescheide habe die Stadt verschickt, so Wiebels, zirka 2.400 mehr als im Vorjahr.
„Die Bürger haben bei den Steuern eine Mitwirkungspflicht, ihre Steuern rechtzeitig zu bezahlen“, betont der Stadtsprecher. Die überwiegende Mehrheit der Steuerpflichtigen habe Steuern rechtzeichtig bezahlt und damit die Stadtkasse entlastet.

Autor:

Dirk-R. Heuer aus Hilden

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