Lisas Welt: Parteien werben um Verständnis für Plakatwerbung

„Die Direktkandidaten des Wahlkreises 118 Mülheim/Essen I möchten gemeinsam um Verständnis für die Plakatierung und das Anbringen von Wahlwerbung während des Wahlkampfes werben und bitten darum, von mutwilliger Beschädigung der Plakate abzusehen“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Dem kann ich mich nur anschließen. Abgesehen davon, dass derlei Randale einfach nicht die feine englische Art ist, handelt es sich hierbei außerdem um Sachbeschädigung. In diesem Fall würde Anzeige erstattet, erklärt Peter Elke, Pressesprecher der Polizei. Und weiter: Der Täter müsste mindestens mit einer Geldstrafe rechnen. Wenn allerdings System - oder gar ein politischer Hintergrund - dahinter steckt? Nennt man das Ganze „Wahlbehinderung“ nach Paragraph 107 des Strafgesetzbuches. Und das könnte sogar mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe geahndet werden. Ich rate also: Wer seine Meinung kundtun möchte, sollte dies nicht auf Plakaten tun - sondern bei der Bundestagswahl am Sonntag in einer Woche gefälligst sein Kreuzchen setzen.

Autor:

Lisa Peltzer aus Oberhausen

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