"Gefährlicher Ort " in Mülheim
Stadtverordneter Hartmann fragt nach den gefährlichen Orten im Sinne des Polizeirechts

Der „gefährliche Ort“ im Sinne des Polizeirechts und seine Anwendung auf Mülheim

Aufgrund der kleinen Anfrage einer Fraktion im Landtag benannte das Innenministerium in der Antwort auch für Mülheim „gefährliche und verrufene Orte“ i.S. des Polizeigesetzes.
In der Sitzung des BSO am 28.5.2020 wurde das Thema im Rahmen der Fragestunde thematisiert. Der anwesende Polizeibeamte Prim relativierte auf Nachfragen allerdings die Problematik und konnte bzw. wollte keine näheren Erläuterungen zu dem Thema geben. Echte „gefährliche Orte“ gebe es in Mülheim jedenfalls nicht. Vor diesem Hintergrund wird nunmehr beantragt,
1.
die Polizei zu veranlassen , bzgl. der 30 in der Antwort auf die Anfrage einer Landtagsfraktion genannten Straßen und Plätze in Mülheim im einzelnen darzulegen, welche tatsächlichen Grundlagen und Erkenntnisse die Polizei dazu bewegt haben, die dort genannten Straßen und Plätze als „gefährliche Orte“ zu klassifizieren. Das Rechtsstaatsprinzip gebietet es, nicht nur „ins Blaue hinein“ zur Erleichterung der polizeilichen Arbeit ( Identitätsfeststellungen ) solche Zuweisungen vorzunehmen.
2.
Zugleich wird die Polizei gebeten darzulegen, ob nach deren polizeilichen Erkenntnissen es angezeigt wäre, alle bzw. einzelne Standorte ( welche ? ) für eine Videoüberwachung auszuwählen.
Begründung:
Unter dem 20.5.2020 veröffentlichte der Landtag die Drucksache 17/9401. Darin wurden 30 Straßen und Plätze in Mülheim als gefährliche Orte klassifiziert. Ausweislich Nr. 5 der zugrundeliegenden Anfrage wurde nach den genauen Örtlichkeiten „zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage“ ( d.h. 20.4.2020 ) gefragt. Folglich kann es sich – anders als von dem Polizeibeamten Prim angenommen - nicht um ältere ( aus dem Jahr 2017 ) stammende Festlegungen handeln, sondern nur um aktuelle.
Die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt haben ein Recht darauf zu erfahren, welche Überlegungen die Polizei, möglicherweise im Zusammenwirken mit der Stadt, veranlasst haben, die in der Anfrage benannten Ort als „gefährlich“ einzustufen.

Jochen Hartmann
Stadtverordneter

Autor:

Jochen Hartmann - Stadtverordneter aus Mülheim an der Ruhr

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