Mitteilung der Stadt
Geflügelpest: Stall- und Absonderungspflicht gelten nicht mehr

Foto: Symbolbild

Die Stadt macht darauf aufmerksam, dass die Restriktionszonen aufgrund des Geflügelpestausbruchs im vergangenen Monat mit dem heutigen Tag, 8. November, aufgehoben werden. Die per Allgemeinverfügung vom 5. Oktober angeordneten Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen - Stall- beziehungsweise Absonderungspflicht für Geflügel, Anzeigepflicht von Geflügelhaltungen - für das Oberhausener Stadtgebiet gelten ab sofort nicht mehr.

Autor:

Karin Dubbert aus Oberhausen

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