Bei Rückbau droht Rückzahlung

Keiner will die B 223 durch die City führen, aber wenigstens teilweise wünschen sich viele Kaufleute einen Rückbau der Fußgängerzone. In Frage kommt der Beeich vom Technischen Rathaus bis zum Rathaus auf der Steinbrinkstraße.
  • Keiner will die B 223 durch die City führen, aber wenigstens teilweise wünschen sich viele Kaufleute einen Rückbau der Fußgängerzone. In Frage kommt der Beeich vom Technischen Rathaus bis zum Rathaus auf der Steinbrinkstraße.
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Fakten zur ewigen Frage zum Rückbau der Sterkrader Fußgängerzone: Im Rahmen der Wohnumfeld-Verbesserungsmaßnahme Sterkrade-Mitte seien die westliche Bahnhofstraße, die nördliche Steinbrinkstraße/Großer Markt, die östliche Bahnhof- und südliche Steinbrinkstraße sowie der Zilianplatz zu Fußgängerzonen beziehungsweise Plätzen umgebaut worden.
Die Zweckbindungsfrist betrage 25 Jahre und sei somit erst im November 2021 abgelaufen. Das hat der Beigeordnete Peter Klunk auf Anfrage von Bürgermeister Klaus-Dieter Broß (CDU) mitgeteilt, der sich danach erkundigte. Die Bezirksregierung habe für den Bereich Sterkrade-Mitte ganz deutlich festgelegt, so Klunk weiter, dass mit einer Rückzahlung von Landesmitteln zu rechnen sei, sollte es zu einer Öffnung der Fußgängerzonen für den Verkehr kommen. Die Umwandlung von Fußgängerzonen in verkehrsberuhigte Bereiche mit dem Ziel, die Erreichbarkeit der Innenstadt zu verbessern und mehr Parkmöglichkeiten zu schaffen, sei für Sterkrade im Moment nicht zu realisieren.

Autor:

Klaus Bednarz aus Dinslaken

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