Finanzämter Oberhausen-Nord und -Süd informieren
Grundsteuer-Hotline bis Ende Oktober verlängert

Foto: Symbolbild

Die nordrhein-westfälischen Finanzämter haben für alle Grundstückseigentümer eine Hotline eingerichtet, die bei Fragen rund um die Grundsteuerreform unterstützt.

„Unsere Grundsteuer-Hotlines sind bereits seit April 2022 in Betrieb“, erklärt Kathrin Rohde, Leiterin des Finanzamts Oberhausen-Nord. „Seitdem haben rund 19.900 Anruferinnen und Anrufer die Hotline beider Finanzämter genutzt. Unsere Expertinnen und Experten beantworten kompetent alle Fragen zur Reform, zur Abgabe der Erklärung oder zu den Bescheiden.“

Die Hotlines der Finanzämter Oberhausen-Nord und -Süd sind montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr unter folgenden Telefonnummern erreichbar:
0208 6499-1959 Finanzamt Oberhausen-Nord
0208 8504-1959 Finanzamt Oberhausen-Süd

Zudem steht die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung www.grundsteuer.nrw.de rund um die Uhr zur Verfügung. Eigentümerinnen und Eigentümer finden dort hilfreiche Informationen zum weiteren Ablauf nach der Abgabe sowie Hinweise zu den einzelnen Bescheiden, die sie von ihrem Finanzamt erhalten.

„Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist auch weiterhin digital über das Online-Finanzamt ELSTER möglich“, betont Rohde.

Wer die Grundsteuererklärung abgegeben hat, erhält vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. Der errechnete Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

Wer die Grundsteuererklärung nicht fristgerecht abgegeben hat, erhält ein Erinnerungsschreiben, in dem das Finanzamt die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Abgabe auffordert.
„Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, werden wir die Besteuerungsgrundlagen adäquat schätzen“, so Frank Schulte genannt Kulkmann, Leiter des Finanzamts Oberhausen-Süd. „Zur Klarstellung: Eine Schätzung vom Finanzamt entbindet nicht von der Pflicht zur Abgabe der Grundsteuererklärung.“

Autor:

Karin Dubbert aus Oberhausen

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