Weiterhin kein Zutritt für Zuschauer
Städtische Sportanlagen dürfen wieder genutzt werden

Foto: Archiv/RüMa

Der Bereich Sport der Stadt Oberhausen hat auf die am 7. Mai  in Kraft getretene und geänderte Corona-Schutzverordnung reagiert und das Betretungsverbot der städtischen Sportfreianlagen aufgehoben.

Die Sportverwaltung weist darauf hin, dass eine Nutzung der Sportfreianlagen zur Durchführung des Sport- und Trainingsbetriebs im Breiten- und Freizeitsport nur dann möglich ist, wenn dieser kontaktfrei erfolgt, geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sichergestellt sind.

Duschen verboten

Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer sind bis auf weiteres untersagt; bei Kindern unter zwölf Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.

Autor:

Klaus Bednarz aus Dinslaken

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