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Garantierte Ausschüttung

In der Mittwochsziehung warten 31 Millionen Euro – und die werden dank der Zwangsausschüttung auch tatsächlich vergeben

Falls es am Mittwoch keinen regulären Jackpotgewinner geben sollte, erfolgt die sogenannte Zwangsausschüttung. Seit zwölf Ziehungen wurde der Lottojackpot nicht mehr geknackt. Kein Spielteilnehmer konnte seit dem 27. Mai sechs Richtige inklusive der Superzahl auf seinem Tippschein vorweisen. Doch bei der Mittwochsziehung wird der Jackpot auf jeden Fall vergeben. „Eine Zwangsausschüttung ist laut den Teilnahmebedingungen festgeschrieben. Der Jackpot darf nur über zwölf Ziehungen ansteigen und wird bei der 13. Ziehung ausgeschüttet“ erklärt Westlotto-Pressesprecher Axel Weber.

Gibt es bei dieser Ziehung Gewinner in der ersten Gewinnklasse, dann verläuft alles wie gewohnt. Sollte es aber erneut keinen Tipper mit sechs Richtigen inklusive Superzahl geben, dann wird der Jackpot in der darunterliegenden Gewinnklasse ausgeschüttet. Es reichen also sechs Richtige ohne passende Superzahl, um den zweistelligen Millionengewinn zu erhalten. Falls auch die zweite Gewinnklasse nicht besetzt ist, wandern die 31 Millionen in die Gewinnklasse 3 (5 Richtige plus Superzahl).

„Eine besondere Gelegenheit für jeden Lottofan“, so Weber weiter. „Wenn die oberste Gewinnklasse nicht besetzt ist, bedeutet dies, dass man mit einer viel besseren Gewinnwahrscheinlichkeit 31 Millionen Euro ergattern kann. Denn in der zweiten Gewinnklasse liegt die theoretische Chance bei 1:16 Millionen.“

Den zwölften NRW-Millionär gab es übrigens am vergangenen Samstag. Ein Spielteilnehmer aus dem Raum Herne hat mit sechs Richtigen über eine Million Euro gewonnen. Wer sein Glück bei der kommenden Zwangsausschüttung versuchen möchte, kann in allen Annahmestellen oder unter www.westlotto.de seinen Tipp abgeben.

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