Anmeldepflicht

Beiträge zum Thema Anmeldepflicht

Natur + Garten
Auch in Gladbeck werden in diesem Jahr wieder viele Osterfeuer abgebrannt. Diese Feuer müssen aber dem Ansprch "Brauchtumsfeuer" gerecht und auf jeden Fall beim Ordnungsamt angemeldet werden.

In Gladbeck müssen Osterfeuer angemeldet werden

Das Osterfest rückt immer näher und auch in diesem Jahr werden in Gladbeck wieder zahlreiche Osterfeuer abgebrannt. Dabei gilt es aber wieder einmal, die gesetzliche Vorgaben einzuhalten. So muss muss das Feuer der Brauchtumspflege dienen, jedermann darf dabei sein und das Feuer muss vorher beim Amt für öffentliche Ordnung angemeldet werden. Brauchtumsfeuer, wie beispielsweise ein Osterfeuer, sind nur solche Feuer, die von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften,...

  • Gladbeck
  • 15.03.15
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.